„Bekomme ich mein Geld für den Skiurlaub zurück?“ - AK-Konsumentenschützer werden in Oberösterreich wegen des Schneechaos mit Anfragen bombardiert.
Die Experten geben folgende Hinweise:
Ist das gebuchte Hotel nicht erreichbar, dürfen keine Stornokosten verrechnet werden.
Ein Umweg oder eine mühsamere Anreise ist kein Stornogrund.
Gesperrte Pisten sind auch kein Grund für ein Hotelstorno.
Pauschalangebote haben andere Regeln
Bei Pauschalangebot Hotel plus Skikarte ist ein kostenloses Storno möglich, wenn die Pisten nicht befahrbar sind.
Ist ein Skiurlaub samt Anreise bei einem Anbieter gebucht, kann man den Vertrag kündigen, wenn der Wintersportort für die überwiegende Zeit des geplanten Aufenthalts gänzlich unerreichbar ist.
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