Streit um Identität

„Wutposting“ gegen Spital führte zu Zivilprozess

Tirol
12.01.2019 07:00

Der Umgang mit diffamierenden „Wutpostings“ wird derzeit breit diskutiert, sogar schärfere Gesetze stehen im Raum. Dazu passt ein aktueller Zivilprozess am Landesgericht, bei dem die Frage im Zentrum steht: Muss ein Medieninhaber die Identität einer Person herausrücken, die das BKH Lienz massiv angegriffen hatte?

Man müsse das Krankenhaus lieber meiden, außer es sei ein Notfall. Auf diese Aussage eines Lesers der Online-Plattform „dolomitenstadt.at“ wurde Andreas Köll, Obmann des Krankenhausverbandes im November von Ärzten angesprochen. Motto der Mediziner: „Das können wir nicht auf uns sitzen lassen!“ Köll sah dies wegen einer möglichen Rufschädigung ähnlich: „Da droht auch eine Gefährdung unseres wirtschaftlichen Betriebes, wir stehen ja in Konkurrenz zu anderen, auch zu privaten.“ Gernot Gasser, der Anwalt des Krankenhausverbandes, schrieb dem Medienunternehmen, es möge das Posting entfernen. Dies passierte auch, doch die weitere Forderung, die Identität des Schreibers namens „Othmar“ zu erhalten, wurde abgelehnt. Es kam diesbezüglich zu einer Zivilklage.

Meldete sich Schreiber mit falschen Daten an?
Das Medienunternehmen betonte zudem, dass unter den Anmeldedaten von „Othmar“ offenbar keine reelle Person stehe, man sei unter der angegebenen Adresse jedenfalls nicht fündig geworden.

Ausforschung über die IP-Adresse angeregt
„Es gibt genügend Möglichkeiten, etwa über die IP-Adresse des verwendeten Computers“, beharrte Köll. Und er betonte, dass das „digitale Vermummungsverbot“ ohnehin in Diskussion sei. Der Anwalt des Medienunternehmen entgegnete, dass IP-Adressen nur bei schweren Straftaten herauszurücken seien und die Ausforschung der Identität über diese Schiene daher keinesfalls erlaubt sei. Außerdem sei dieses Posting gar nicht ehrenrührig oder kreditschädigend, sondern eine erlaubte Kritik an einer erfolgten Dienstleistung.

Wenige Beschwerden
Verbandsobmann Köll sagte, dass man im Krankenhaus Lienz mit nur 0,3 Prozent Beschwerden pro Patient sehr gut liege und auch nie einen Patienten wegen Kritik klagen würde. Diese Diffamierung wolle man aber nicht hinnehmen. Nach Austausch aller Argumente und Schriftstücke fand der Zivilprozess nun ein Ende. Wie üblich in solchen Fällen, wird das Urteil demnächst in schriftlicher Form ergehen.

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