10.01.2019 07:37 |

Unfall auf der A2:

„Mordversuch“ am Steuer: Geisterfahrer angeklagt!

Spannend wird der Prozess gegen einen 56-jährigen Ungarn, der im September als Geisterfahrer auf der A2 bei Arnoldstein einen Frontalzusammenstoß mit mehreren Schwerverletzten verursacht hat. Denn die Anklage lautet auf sechsfachen Mordversuch.

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Gerichtssprecher Christian Liebhauser erklärt die Dramatik in dem Fall: „Es liegen zwei Gutachten vor. Ein Kfz-Sachverständiger hat festgestellt, dass unmittelbar vor dem Aufprall weder gebremst noch gelenkt wurde - daher wird in der Anklage ein Tötungsvorsatz angenommen.“ Was bedeutet, dass der Lenker auch den Tod anderer Menschen in Kauf genommen hätte.

Allerdings hatte er mehr als drei Promille intus. War er da zurechnungsfähig? Laut Psychiater ja. Geschworene werden daher über den Unfallfahrer zu urteilen haben; es drohen bis zu 20 Jahre Haft. Die Anklage ist in Kärnten einzigartig: Bisher wurden Alkounfälle in der Regel als „grob fahrlässig“ qualifiziert.

Erst ein Unternehmer, der ebenfalls betrunken über die Autobahn gerast war, wurde wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung angeklagt - übrigens von der gleichen Staatsanwältin. Der Mann kam dann mit einem Jahr bedingt und einer Geldstrafe davon.

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