Es ist wichtig festzustellen, dass der Angeklagte ein türkischstämmiger Mann ist. Denn genau das betonte der Verteidiger in seinen Plädoyers: Sein Mandant müsste mit anderen Maßstäben gemessen werden, als ein "normaler" Österreicher. Bei ihm sei ein psychischer Ausnahmenzustand eben unter ganz anderen Umständen schon gegeben. Damit sei die Tat eine im Affekt gewesen und somit kein Mordversuch.
Prinzipiell war die Faktenlage klar und wurde vom Angeklagten auch vollinhaltlich bestätigt: Am 16. Juli 2009 hatte Ceyhun Ö. in Imst seinen Ex-Schwager mit einem Küchenmesser mit 22 Zentimeter langer Klinge auf offener Straße attackiert.
Stiche hätten tödlich sein können
Wie der Gerichtsmediziner, Prof. Richard Scheithauer, feststellte, wies das Opfer danach zumindest acht Messerstiche und weitere Verletzungen auf, die nicht genau zugeordnet werden konnten. Bei zwei Stichen in Brust und Bauchraum stellte er fest: "Sie hätten ohne weiteres auch tödlich sein können."
Der Angeklagte führte als Motiv an, dass er "das schlechte Gerede über seine Schwester in der türkischen Gemeinde in Imst nicht mehr ausgehalten" habe und seinem Ex-Schwager "nur einen Denkzettel" verpassen wollte. In der Gemeinde kursierte das Gerücht: Sein Opfer hätte seinerzeit seine Schwester nur geheiratet, um Aufenthaltspapiere zu bekommen und den Angeklagten seither immer verhöhnt. Behauptungen, die das Opfer vehement bestritt.
Urteil ausgesetzt
Am Donnerstagabend fiel dann das Urteil: Die Geschworenen entschieden auf Totschlag und gegen versuchten Mord, worauf die drei Berufsrichter das Urteil wegen Rechtsirrtums aussetzten. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.
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