Praktisch und hip

Unterwegs mit E-Rollern: Was man darf, was nicht!

Wien
07.11.2018 08:07

Sie sind hip, sie sind fly und sie sind auch „grün“, was ihre ökologische Reifenspur anlangt: Die Rede ist von den E-Rollern, die in ganz Wien wie die Schwammerln aus dem Boden geschossen sind. Grund dafür sind nicht zuletzt gleich drei Verleihanbieter, auf deren Gefährte man aufspringen und durch die Stadt düsen kann. Dass man sich am Steuer der kleinen Flitzer - ebenso wie auf Fahrrädern - rechtskonform und vor allem rücksichtsvoll verhalten sollte, muss aber erst in den Köpfen mancher Lenker ankommen …

„Unfälle sind bereits vorgefallen“, weiß man auch bei der Wiener Polizei. Erst kürzlich war ein junger Mann mit einem E-Roller in den Wienfluss gestürzt, und ein junges Mädchen wurde von einem 17-Jährigen angefahren.

Nichtsdestotrotz hält sich die Zahl der Vorfälle sehr in Grenzen, angesichts von gut 2000 E-Rollern der Anbieter Lime - der Platzhirsch -, Bird und Tier Mobility sowie zahlreichen weiteren im Privatbesitz. Und dass die Stromroller - gerade für kurze Strecken - nicht nur praktisch, sondern auch umweltfreundlich sind, kann kaum bezweifelt werden.

„Beachtenswerte Geschwindigkeiten“
Dennoch gibt es manche Gefahren, die schlichtweg noch unterschätzt werden: Immerhin erreichen die kleinen Flitzer mit bis zu 25 km/h „beachtenswerte Geschwindigkeiten“, warnt Paul Eidenberger von der Wiener Polizei im Gespräch mit krone.at. Die „Unerfahrenheit der Lenker“ macht sich auch bemerkbar, insbesondere bei den Leihfahrzeugen. „Dazu kommt, dass durch die kleine Silhouette des Fahrzeuges die Wahrnehmbarkeit noch um einiges schlechter ist, als es ohnehin bei Fahrrädern schon der Fall ist.“ 
Vorsicht ist übrigens auch beim Abstellen geboten.

Auch beim „Rollern“ gilt 0,8-Promille-Grenze
Und nicht zuletzt spielt auch der Alkoholkonsum immer wieder eine Rolle: Zwar gebe es dazu noch (!) keine eigene Statistik, sagt der Polizeisprecher, es seien aber bereits „Amtshandlungen bekannt, wo das Limit überschritten worden ist“. Natürlich gilt auch auf diesem Zweirad eine Promillegrenze von 0,8.

Rollerfahren ist wie Fahrradfahren
Ein weiterer Knackpunkt ist, wo man eigentlich mit den Elektrofahrzeugen unterwegs sein darf? Oft sieht man diese nämlich, so Eidenberger, „entweder aus Unwissenheit oder durch bewusstes Ignorieren der Straßenverkehrsordnung“ auf Gehsteigen. Das ist natürlich nicht erlaubt, denn die Roller sind „als Fahrräder eingestuft, mit allen einhergehenden gesetzlichen Bestimmungen“. Das ist auch der Grund, warum bei 25 km/h Schluss ist - wären die Gefährte schneller, bräuchten sie eine Nummerntaferl.

Das ist allerdings nur eine Behelfslösung, da es de facto noch keine expliziten Regelungen in der StVO für derartige Trendsportgeräte gibt. Die zuständige MA 65 (Rechtliche Verkehrsangelegenheiten) habe aber festgestellt, dass es sich bei den Leih-E-Scootern um Fahrzeuge handelt, die zur Befriedigung eines Verkehrsbedürfnisses dienen.

Schrittgeschwindigkeit in Begegnungszonen
Ausnahmen gibt es aber doch: Flaniert man derzeit durch die Begegnungszone der Mariahilfer Straße oder etwa in der Kärntner Straße, so kommen einem auch dort die Roller zahlreich entgegen. Das sei laut Polizei auch kein Problem, solange man die dort (auch für Fahrräder) geltende Schrittgeschwindigkeit von 5 km/h nicht überschreite. Die Praxis sieht derzeit aber anders aus, viele der oft noch recht jungen Fahrer schöpfen auch hier das Speed-Potential voll aus.

Achtung: Kontrolle!
Wer „rollert“ muss übrigens auch damit rechnen, von der Exekutive kontrolliert zu werden. Derzeit werde noch bei den „Fahrrad-Schwerpunkten mitkontrolliert“ bzw. im Rahmen des Streifendienstes. Explizite E-Roller-Kontrollen werde es wohl erst im Frühjahr geben, so Eidenberger im krone.at-Gespräch, aber auch nur dann, wenn beispielsweise die Delikte stark zunehmen, der aktuelle Hype um die Roller nicht wieder zurückgeht (etwa in den bevorstehenden Wintermonaten) und „die Verleihfirmen dann überhaupt noch existieren“. Nötigenfalls könne das aber auch schon früher umgesetzt werden - etwa wenn sich die „Mahü“ an den Adventsamstagen wieder zum Bersten füllt …

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