Diese Entscheidung in erster Instanz sei bereits am 29. Oktober gefallen, bestätigte Wilhelm Tschugguel, Präsident des Korneuburger Landesgerichts, am Donnerstag. Kohl hatte gegen die einstweilige Verfügung Einspruch erhoben, diesem sei aber vom Oberlandesgericht Wien nicht Folge geleistet worden.
Die Entscheidung des Gerichts bleibt daher bis zum Abschluss der derzeit unterbrochenen Hauptverhandlung aufrecht.
Matschiner sagte gegen Kohl aus
Kohls Ex-Manager Stefan Matschiner hat gegen seinen ehemaligen Klienten ausgesagt und die Angaben Schmidts vor Gericht bestätigt. "Es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger von der Dopingpraxis des Beklagten wusste oder ihm bei der Durchführung des Dopings oder der Verschleierung desselben wissentlich behilflich war", hieß es in der Urteilsbegründung.
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