"In der Regel sind Gutscheine mit einem Ablaufdatum versehen. Wird die Frist versäumt, ist die juristische Lage in diesen Fällen nicht hundertprozentig klar. Der gesamte Wert verfällt jedoch nicht automatisch", informiert Verena Dunst, Landesrätin für Konsumentenschutz: "Fehlt das Ablaufdatum, sind Gutscheine indes 30 Jahre lang gültig."
Gutschein-Eintauscher und Schnäppchenjäger auf Achse
Der Handel rechnet jedenfalls im Jänner mit einem Ansturm auf die Geschäfte. Denn die Schnäppchenjäger sind nun auf der Pirsch. Der Winterschlussverkauf lockt mit Rabatten und Preisnachlässen von bis zu 70 Prozent. Unter die Schar von Kunden mischen sich jene, die ihre nicht ganz passenden oder schadhaften Weihnachtsgeschenke umtauschen wollen. "Bei einwandfreier Ware obliegt es der Kulanz der Händler", sagt Dunst.
von Karl Grammer, Kronen Zeitung
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