Vermögenszugriff

Beim Pflegeregress sind noch einige Fragen offen

Österreich
12.10.2018 15:00

„Jedenfalls unzulässig“ ist es, auf das Vermögen von Menschen zuzugreifen, um die Kosten im Pflegeheim zu decken. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Wien und Oberösterreich wissen noch nicht, wie sie mit dem Erkenntnis umgehen. Die SPÖ sieht noch Nachbesserungsbedarf und offene Fragen.

In der Debatte um den Pflegeregress hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Donnerstag erklärt, es dürfe nicht auf das Vermögen von Menschen zugegriffen werden, wenn es um die Kosten in Pflegeheimen geht. Das sei „jedenfalls unzulässig“. Mit Jänner 2018 wurde der Pflegeregress abgeschafft. Laut Kritikern ist das Gesetz aber unklar hinsichtlich der Frage, wie mit Forderungen, die auf die Zeit vor Jänner 2018 zurückgehen, umgegangen werden soll.

Wien und Oberösterreich prüfen Urteil
Die beiden Bundesländer Wien und Oberösterreich wollten noch nicht mitteilen, wie sie auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zum Pflegeregress reagieren. „Das der Beschwerde zugrunde liegende Urteil aus Salzburg ist leider nicht öffentlich. Die Folgewirkungen lassen sich nicht in wenigen Stunden beurteilen“, hieß es dazu aus dem Büro von Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). In Oberösterreich wird zunächst intern geprüft, welche Auswirkungen das VfGH-Erkenntnis hat, hieß es im Büro der zuständigen Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ).

SPÖ will Probleme mit Initiativantrag lösen
Weil das Erkenntis des VfGH einige Fragen offengelassen habe, verlangt die SPÖ jetzt Nachbesserungen. Es müsse etwa geklärt werden, ob bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten sind. Sie will das Problem mittels Initiativantrag bereinigen, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda, der die Bundesregierung in der Pflicht sieht.

Kronen Zeitung

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