Noch keine Verstöße

So wirkt sich der 12-Stunden-Tag bisher aus

Österreich
11.09.2018 06:00

Seit Anfang des Monats ist das neue Arbeitszeitgesetz, das auch den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche erlaubt, in Kraft. Bisher sind keine Verstöße bekannt, vielerorts herrschen aber Verunsicherung und Verwirrung, welche Überstunde geleistet werden muss und welche nicht. Die Freiwilligkeit der Mehrarbeit wird von so manchem Unternehmen sehr frei interpretiert.

Ein Beispiel: Ein steirischer Betrieb informiert seine Mitarbeiter, dass wegen Lieferverzügen „ein hohes Maß“ an Überstunden erbracht werden müsse. Freiwillig, so heißt es. In diesem Fall bedeutet das: Ein Pflegefall sei als Ablehnungsgrund akzeptabel, ein Fußballtraining jedoch nicht (siehe Faksimile oben).

Mitarbeiter mit triftigem Grund von Überstunden befreit
Das Unternehmen argumentiert, dass die Anordnung von 6,5 Überstunden pro Woche nichts mit dem neuen Gesetz zu tun habe, das Ganze nur befristet gelte und es immer wieder notwendige Überstunden gebe. Manche Mitarbeiter seien mit einem triftigen Grund an die Geschäftsführung herangetreten, diese Kollegen müssten nun auch keine zusätzlichen Stunden leisten, betont die Firma.

Das Problem mit der Freiwilligkeit liegt wohl auch in der Definition der Überstunden. Bei der neunten und zehnten Stunde ändert sich nichts, diese können vom Arbeitgeber verlangt und nur aus „berücksichtigungswürdigem Interesse“ abgelehnt werden. Das freilich ist stets Interpretationssache. Neu sind die elfte und zwölfte Stunde, diese können ohne Angabe eines Grundes verweigert werden. Es müsse genau definiert sein, um welche Stunde es sich handle, sagt ÖVP-Klubobmann August Wöginger.

Gewerkschaft: „Mehr Spielraum für Betriebe, mehr Pflichten für Arbeitnehmer“
Die Gewerkschaft zieht ihre eigenen Schlüsse: „In der Praxis traut sich der Arbeitnehmer kaum, eine Überstunde abzulehnen, ganz egal welche. Die Novelle bringt mehr Spielraum für die Betriebe und mehr Pflichten für die Arbeitnehmer“, so Bernhard Achitz, leitender Sekretär im ÖGB. Unterdessen richtet der Dachverband der europäischen Dienstleistungsgewerkschaften eine Protestnote an Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP): Das Gesetz habe nur den Profit der Konzerne im Blick, nicht aber das Wohlergehen der Menschen.

Die ÖVP betont, dass man hart gegen jene vorgehen werde, die sich nicht an das Gesetz halten.

Doris Vettermann, Kronen Zeitung

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