Die Herkunft verarbeiteter Lebensmittel, zum Beispiel Flüssigeier in Essensprodukten, bleibt im Dunkeln. Ebenso die Herkunft der Produkte in Großküchen und Kantinen - es sei denn, irgendwo wird das freiwillig offengelegt. Mit seiner Forderung nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung verarbeiteter Lebensmittel und in Groß- und Gemeinschaftsküchen verwendeter Produkte wird Oberösterreichs Landtag von der Bundesregierung derzeit nur vertröstet.
Nach dem Skandal im Sommer 2017 um aus Deutschland importierte, verarbeitete Flüssigeier, die mit dem Insektizid Fipronil belastet waren, hat Oberösterreichs Landtag mit einer Resolution im Oktober die Schaffung und Einführung einer klar ersichtlichen, verpflichteten Herkunftsbezeichnung auf verarbeiteten Lebensmitteln sowie in Großküchen und Küchen der Gemeinschaftsversorgung gefordert.
Konsumentenschutz und Produzentenschutz
Dies dient nicht nur zur Information und letztlich auch zum Schutz der Konsumenten, sondern auch der heimischen Bauern und Verarbeiter, die nach strengen gesetzlichen Vorgaben und hohen Qualitätsstandards skandalfrei produzieren, vor betrügerischem Mitbewerb.
Gespräche mit der Eiverarbeitungsindustrie
Doch nicht einmal bei den verarbeiteten Eier ist eine solche Herkunftsbezeichnung in Sicht, wie aus einem Schreiben des auch für Konsumentenschutz zuständigen Sozialministeriums hervorgeht: „Es wurde vereinbart, dass vorerst von Seiten der Landwirtschaftskammer Österreich Gespräche mit der Wirtschaftskammer Österreich zu führen wären, um die Bereitschaft der Eierverarbeitungsindustrie für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Eier in verarbeitenden Lebensmitteln zu sondieren. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor“. Eine Reaktion des Landtags dazu gibt’s noch nicht.
Werner Pöchinger, Kronen Zeitung
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