Gesetzes-Alleingang

Datenspeicherung: Bures verärgert ÖVP-Kolleginnen

Österreich
21.11.2009 09:00
Infrastrukturministerin Doris Bures hat am Freitag überraschend einen Gesetzesentwurf für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Begutachtung geschickt und sich damit von allen Seiten Kritik eingehandelt. Bures betont, dass der Entwurf den "größtmöglichen Schutz" persönlicher Daten sicherstellen soll, die Opposition ortet aber einen "Ausbau des Überwachungsstaates". Die ÖVP-Ministerinnen für Justiz und Inneres glauben indes, dass das nicht mit ihnen abgestimmte Gesetz zu streng ist und einen Rückschritt in der Kriminalitätsbekämpfung bedeutet.

Der Entwurf sieht – wie von der EU-Richtline gewünscht – eine Speicherung von Telekommunikations-Daten der Bevölkerung auf Vorrat vor, also ohne dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt. Für Bures seien dabei höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss". 

Daher wolle man lediglich eine Mindestumsetzung der EU-Richtlinie, also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten, Verwendung nur für die Aufklärung von schweren Straftaten (ab einer Strafandrohung von einem Jahr Haft, Anm.) und auch dann nur mit gerichtlicher Anordnung. Der vorliegende Entwurf wurde von einer Expertengruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte ausgearbeitet.

BZÖ und Grüne lehnen Bures' Pläne ab
BZÖ und Grüne haben Bures‘ Pläne am Freitag postwendend abgelehnt. BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler ortet darin einen Ausbau des Überwachungsstaates, auch die Grünen-Telekommunikatiossprecherin Gabriela Moser befürchtet eine Einschränkung der Bürgerrechte.

Stadler meinte: "Während Kriminelle in Österreich mittlerweile fast Narrenfreiheit haben und die Aufklärungsrate bei lächerlichen 30 Prozent in Wien herumdümpelt, kümmern sich die EU und die Bundesregierung lieber darum, die über acht Millionen österreichischen Bürger zu überwachen und zu bespitzeln." Die Grünen kündigten an, dies "mit allen Mitteln" bekämpfen zu wollen. "Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht eklatant dem menschenrechtlich garantierten Schutz der Privatsphäre und hat keinerlei Schutzfunktion gegenüber Terroristen, wie sie von den Befürwortern behauptet wird", erklärte Moser.

ÖVP-Ministerien "äußert irritiert"
Indes gibt es Verstimmung in der ÖVP. Konkreter Vorwurf: Der Abstimmungsprozess sei nicht abgeschlossen, Bures‘ Entwurf nicht mit dem Koalitionspartner akkordiert. Man sei "äußerst irritiert", hieß es im Innenministerium."Wir sind davon ausgegangen, dass man hier noch mit uns redet", sagte ein Sprecher von Innenministerin Maria Fekter. Bures hatte vermeldet, dass der Entwurf über weite Strecken die Zustimmung des Koalitionspartners finde. "Das ist einfach nicht so", so der Fekter-Sprecher.

Auch im Justizministerium wird kritisiert, dass der vereinbarte Abstimmungsprozess von Bures nicht eingehalten worden sei. Dass der vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte ausgearbeitete Entwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes jetzt in Begutachtung geschickt wurde, sei "ein bisschen ein Affront". Im Innenministerium zweifelt man nach einer ersten Sichtung an der Praktikabilität und hegt "schwerste Bedenken", ob der Entwurf den Bedürfnissen der Polizei zur Kriminalitätsbekämpfung entspreche. Kritisiert wird vor allem, dass bei einer Strafandrohung unter einem Jahr Haft kein Zugriff auf gespeicherte Daten erfolgen darf. Dies betreffe etwa Stalking oder den Besitz von kinderpornografischem Material. Auch das Justizressort will "keine Rückschritt bei den bisherigen Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung".

Provider können mit Bures-Vorschlag leben
Der Dachverband der Internetserviceprovider ISPA zeigte sich "sehr kritisch" gegenüber der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, begrüßt aber ebenfalls die Vorgehensweise des Ministeriums. Der Entwurf sei unter der Maxime einer weitestgehenden Wahrung der Grundrechte und größtmöglicher Rechtssicherheit für alle erarbeitet worden, hieß es in einer Aussendung.

Die EU-Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung, die 2006 von den Justiz- und Innenministern unter dem Eindruck der Terroranschläge in New York und Spanien beschlossen wurde, sieht die Speicherung von Verbindungsdaten vor, im Wesentlichen wer, mit wem, wann, wie lange, von wo aus und über welchen Dienst (E-Mail, SMS, Mobil- und Festnetztelefonie, Internettelefonie, Internet) kommuniziert hat, nicht aber die Inhalte. Laut Richtlinie soll die Datenspeicherung mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre verpflichtend sein. 

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