ARBÖ klärt auf

„Datenschutz neu“ gilt bei Verkehrsunfällen nicht

Steiermark
07.06.2018 15:59

Was muss ich preisgeben, wer darf was von mir wissen? Die Unsicherheit in der Bevölkerung ist mit dem in Krafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung weiter gewachsen. In einem wichtigen Bereich klärt nun die juristische Abteilung des ARBÖ auf: Bei einem Verkehrsunfall ändere sich für die Beteiligten nichts.

Da die neue Verordnung alle Lebensbereiche trifft, hat sich der Verkehrsclub die derzeitige Gesetzeslage und Einflussnahme der DSGVO im Falle eines Unfalls genau angeschaut:

 Beide Unfallpartner sind verpflichtet ihre Identität auszuweisen! Unabhängig von der Datenschutz-Grundverordnung greift hier die Straßenverkehrsordnung und diese sieht die Verpflichtung zur Identitätsausweisung vor.

 Sofern sich der Unfallgegner weigert, seine Identität zu nennen, ist man verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen oder, ohne jeglichen zeitlichen Aufschub, zur nächstgelegenen Polizeistelle zu fahren und den Unfall zu melden.

 Der für die Dokumentation wichtige Unfallbericht sollte nach wie vor ausgefüllt werden. Es gibt keine Einflussnahme der DSGVO.

 Fotografiert darf bei einem Unfall weiterhin werden. Nachdem hierbei ein rechtliches Interesse zur eigenen Beweissicherung vorliegt, besteht kein Problem mit dem Datenschutz.

Kurzum: Kein Autofahrer kann sich somit nach einem Unfall auf die DSGVO berufen und seine Identität verbergen.A. Petritsch

Alexander Petritsch
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