Bei der Kontrolle eines Spielsalons in Graz-Eggenberg stießen Beamte der Finanzpolizei am Freitag auf eine getarnte Reizgasanlage. Diese wird nun, wie es in einer Aussendung heißt, einer „waffenrechtlichen Beurteilung“ unterzogen. Prinzipiell aber ist sie erlaubt.
In erster Linie ging es bei der vom Stadtpolizeikommando unterstützten Aktion darum, illegale Spielautomaten zu entfernen - was auch geschah. Dabei entdeckten die Fahnder in einem Raum hinter einer Gegensprechanlage und bei einer Leuchtreklame eine Reizgasanlage. Es kam zu einem geringen Ausstoß, verletzt wurde niemand.
Es ist durchaus nichts Ungewöhnliches, das Alarmanlagen oft durch Reizgas verstärkt werden. Das macht es einem Einbrecher unmöglich, sein Werk zu beenden. Tränengas verursacht Atembeschwerden und versetzt den Täter vergleichsweise in den Zustand einer schweren Trunkenheit, so dass er sich ins Freie retten, nicht aber mit dem Auto wegfahren kann. Oft werden Spielautomaten mit Reizgasanlagen vor dem Abtransport geschützt. Das weiß die Finanz und kann darauf reagieren.
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