Kampf gegen Dealer

Eltern fordern Schutzzonen um Grazer Schulen

Steiermark
04.10.2009 17:40
Die Stadt Graz bekommt das Drogenproblem nicht in den Griff: Weil skrupellose Dealer im direkten Umfeld von Schulen auf offener Straße Drogen verkaufen, fordern besorgte Eltern einmal mehr Schutzzonen – deren Errichtung allerdings schon in der Vergangenheit am Veto von Schulleitungen und Polizei gescheitert ist.

"Wenn unsere Kinder auf dem Weg zur Schule den Dealern schutzlos ausgeliefert sind, kann man doch nicht tatenlos zusehen!", nimmt eine betroffene Mutter die Politik in die Pflicht. Wien und Innsbruck reagierten auf derartige Zustände mit der Errichtung von Schutzzonen.

Polizeidirektor: "Weder notwendig noch sinnvoll"
Für den Grazer Bürgermeister Nagl sind Schutzzonen rund um Schulen zwar "grundsätzlich denkbar", er spielt den Ball aber an die Polizei bzw. die Schulen weiter: Ohne sie, so Nagl, gehe nichts, sie müssten die Zonen mittragen. Die Grazer Polizei hat sich diesbezüglich in der Vergangenheit bereits mehrfach ablehnend geäußert: Erst im Februar bezeichnete etwa Polizeidirektor Helmut Westermayer die Zonen als "weder notwendig noch sinnvoll". Seine Kollegen in Wien und Innsbruck sehen das offenkundig anders.

Die Exekutive ist aber nicht der einzige Blockierer: Bereits vor einigen Jahren scheiterte die Errichtung einer Schutzzone um ein Grazer Gymnasium letztlich am Nein der Schulleitung, die sich um den Ruf der Schule Sorgen machte – und diesen damit über das Wohl der Kinder stellte

Daten und Fakten

  • Schutzzonen sollen die unmittelbare Umgebung von Schulen, Kindergärten und Kindertagesheimen sicherer machen.
  • Voraussetzung für Errichtung einer Schutzzone ist, dass an diesem Ort überwiegend minderjährige Menschen von gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetz oder dem Suchtmittelgesetz bedroht sind.
  • Die strafbaren Handlungen müssen nicht direkt gegen Jugendliche gerichtet sein; es genügt, wenn die Gefahr mittelbar, etwa durch weggeworfene Spritzen entsteht.
  • Eine Schutzzone umfasst ein Schutzobjekt (z.B. eine Schule) und einen Bereich im Umkreis von 150 Metern um das Schutzobjekt.
  • Innerhalb von Schutzzonen kann die Polizei verdächtige Personen wegweisen und ihnen das Betreten der Schutzzone verbieten. Bei Nicht-Einhaltung droht eine Geldstrafe.
  • Schutzzonen treten nach sechs Monaten außer Kraft; zuständig sind: die Bundespolizeidirektion bzw. die Bezirkshauptmannschaft.

von Ernst Grabenwarter, "Steirerkrone"
Symbolbild

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