„Seit 2005 wird das Tierschutzgesetz immer wieder abgeändert, besser ist es aber nie geworden“, klagt Manfred Ehgartner, Chef der Tierrettung in Salzburg. Und auch die neue Verordnung bringt keine Lösung. „Es ist nichts ordentlich geregelt. Da muss jemand, der einen gefährlichen Hund halten will, einen zehnstündigen Kurs absolvieren. Und dann soll er sozusagen ein Experte sein“, sagt Ehgartner.
"Muss genauer formuliert werden"
Bei welcher Organisation der Lehrgang gemacht werden muss, ist nicht festgelegt. „Das muss genauer formuliert werden“, so Ehgartner. Ähnlich verhält es sich bei der Abnahme von bissigen Hunden. „Von der jeweiligen Gemeinde muss jemand entscheiden, ob der Hund gefährlich ist. Wer ist dieser Experte, der feststellt, ob das Tier eingeschläfert werden muss? Das kann ja nicht jeder selbst ernannte Vierbeinerfreund von irgendeinem Verein sein“, empört sich Ehgartner.
Die Tierrettung hat bereits eine Stellungnahme verfasst, in der sie sich für konkrete Abänderungen der Verordnung ausspricht.
Auch Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer hat mit den neuen Regeln keine Freude. „Wir müssten einen Tierarzt oder irgendeinen Sachverständigen beauftragen und bezahlen, um die gefährlichen Hunde anzuschauen. Die Amtsärzte von der BH haben für so etwas ja keine Zeit. Und bei einer Abnahme sollen die Gemeinden die Hunde auch noch verwahren. Das kann man so nicht verlangen“, sagt Mödlhammer zur „Krone“.
Symbolbild
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.