Riegel vorschieben

Asylwerberheim nur mit Sonderwidmung

Kärnten
30.06.2009 10:35
Mit einer Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes will das BZÖ ein Erstaufnahmelager für Asylwerber verhindern. "Damit könnten wir eine entsprechende Widmung von Landesseite verhindern", sagte Landesparteichef Uwe Scheuch am Dienstag. Erst kürzlich hatten zwei Südkärntner Bürgermeister ihr Interesse an dem von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) beworbenen Heim deponiert. Kritik an diesem Vorhaben kommt indessen von Verfassungsexperten Theodor Öhlinger. Er hält die vom BZÖ geplante Änderung des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes zur Verhinderung von Erstaufnahmelagern für nicht verfassungskonform.

Geht es nach Scheuch, müssten Flächen, auf denen ein Asylwerberheim errichtet wird, in Zukunft einer Sonderwidmung unterliegen. "Damit könnten wir schon im Vorprüfungsverfahren einen Riegel vorschieben", meinte Scheuch. Die geplante Gesetzesänderung könnte bereits in der kommenden Landtagssitzung - und damit noch vor dem Sommer - beschlossen werden.

Scheuch bezweifelt überhaupt den Bedarf für ein Asylwerberheim im Süden Österreichs. Traiskirchen habe etwa eine Kapazität von 1.000 Menschen. Derzeit seien jedoch nur 800 dort untergebracht.

"Nein" auch von ÖVP-Chef Martinz
Ein klares "Nein" in Richtung Innenministerin Maria Fekter kommt auch von der Kärntner ÖVP. Parteichef Josef Martinz verwies auf einen einstimmigen Landesregierungsbeschluss gegen ein Heim.

Volksbefragung in Eisenkappel
In den betroffenen Gemeinden Neuhaus und Eisenkappel (Bezirk Völkermarkt) lösten die Ideen der Bürgermeister teils heftige Diskussionen aus. Der Eisenkappler Kommunalchef Franz Josef Smrtnik (Einheitsliste) will nun die Bevölkerung informieren und dann per Volksbefragung abstimmen lassen. Eine Vorgehensweise, die das BZÖ wenig beeindruckt. "Die Auswirkungen eines solchen Heims hören ja nicht an der Gemeindegrenze auf", erklärte Scheuch.

Verfassungsexperte Öhlinger ortet in diesem Vorhaben allerdings Verfassungswidrigkeit. Sonderwidmungen seien zwar in Bundesländern durchaus üblich, meinte Öhlinger im "Ö1-Mittagsjournal". "Eine so gezielte Widmung, die in keiner Weise in die Landeskompetenz fällt, wäre aber verfassungswidrig", erklärte der Jurist.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele