"Ewiggestriger"

Ex-SS-Führer wegen Wiederbetätigung verurteilt

Steiermark
18.06.2009 00:57
Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist ein 85-jähriger Steirer am Mittwoch von einem Geschworenengericht in Klagenfurt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Staatsanwalt Franz Simmerstatter warf dem Mann vor, Nazi-Gedankengut in zwei Büchern verherrlicht und verbreitet sowie Adolf Hitler glorifiziert zu haben. Weiters soll der Mann gegenüber Journalisten einschlägige antisemitische und rassistische Äußerungen getätigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Die Ewiggestrigen - so wie der Angeklagte - sind die Wegbereiter für die Neonazis", erklärte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Steirer - er war vor 1945 SS-Untersturmführer der Division "Leibstandarte Adolf Hitler" gewesen - propagiere in seinen Schriften offen die "Ungleichheit der Menschenrassen".

Staatsanwalt forderte auf, "nicht milde" zu urteilen
Gegenüber Journalisten äußerte er Sätze wie "Der Feind ist und bleibt der Jude", oder verbreitete die Theorie über die Beteiligung der Juden an dem Anschlag am 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York, führte Simmerstatter aus. "Die Aussagen der Zeugen sind absolut glaubwürdig", erklärte der Staatsanwalt und forderte die Geschworenen auf, "nicht milde" zu urteilen.

Der Angeklagte sei keinesfalls ein Wegbereiter der Neonaziszene und das Verfahren sei ein "typischer politischer Prozess", erwiderte Strafverteidiger Herbert Schaller. Der 85-Jährige hatte erst kürzlich den mutmaßlichen Holocaust-Leugner Gerd Honsik in einem aufsehenerregenden Prozess in Wien verteidigt. Der Jurist selbst hat mehrmals öffentlich bezweifelt, dass es Sachbeweise für die Existenz von Gaskammern gebe.

"Fanklub" im Gerichtssaal
Der Angeklagte stand am Mittwoch nicht das erste Mal vor dem Richter, er musste sich bereits mehrmals wegen ähnlicher Delikte verantworten, im Klagenfurter Verfahren galt er als unbescholten. Wie schon bei einem ersten Prozesstermin hatte sich ein "Fanklub" des Steirers im Schwurgerichtssaal eingefunden. Wegen lautstarker Unmutsäußerungen handelten sich einige dieser Zuhörer erneut Ermahnungen vom Staatsanwalt ein.

Geschworene, Richter und Zeugen im Web verunglimpft
Simmerstatter erwähnte auch eine einschlägige Website, auf der der Verlauf des Verfahrens kommentiert wurde. Geschworene, Richter und auch die Zeugen werden dort verunglimpft und ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Ein Zeuge wird sogar mit vollem Namen genannt, dazu ist auch noch ein Bild des Mannes zu sehen.

Die Geschworenen folgten der Aufforderung Simmerstatters und befanden den Steirer für schuldig. Die Verteidigung meldete postwendend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

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