Fünf Messer, einen Revolver, eine Veterinärpistole und einen Schießkugelschreiber samt 22 Stück Munition hatte der Mann bei sich. Seine Rechtfertigung dafür überrascht ebenso wie der Prozessausgang.
„Das sind seine Sachen. Es ist nichts Gefährliches dabei“, legt jener Polizeibeamte, der bei der Vorführung des Angeklagten dabei war, im Gerichtssaal dessen Mitbringsel auf den Tisch. Am 11. Juni verhielt sich das diametral anders. Der 56-Jährige war an jenem Tag in einem Lokal betrunken aufgefallen. Als die Polizisten einschritten und eine Personenkontrolle an ihm durchführten, staunten sie nicht schlecht. Der Mann hatte ein regelrechtes Waffenarsenal bei sich.
Auch 22 Schuss Munition eingepackt
Zuerst tauchten die fünf Messer auf, die er bei sich trug. Dann stellten die Beamten fest, dass er auch einen Revolver, eine Veterinärpistole und – in James-Bond-Manier – sogar eine als Kugelschreiber getarnte Mini-Pistole in dem Lokal bei sich hatte. „Dazu 22 Schuss Munition“, beendet die Staatsanwältin ihre schier unglaubliche Auflistung – in einer Zeit, in der die Politik seit Monaten schärfere Waffengesetze verspricht ...
Blitzprozess nach polizeilicher Vorführung
Nachdem der offenbar drogenabhängige Wiener zum ersten Prozesstermin vor zwei Wochen nicht erschienen war, holten ihn diesmal drei Beamte ab und brachten ihn ins Landl. Wo ihm quasi ein Blitzprozess wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Suchtgiftgesetz gemacht wurde. „Im November letzten Jahres ist bei mir eingebrochen worden, als ich bei einem Begräbnis war. Ich hab nicht geglaubt, dass mir so etwas passiert. Das hat mir zugesetzt“, rechtfertigt er den illegalen Besitz der vielen Waffen mit Angstzuständen, die ihn seither begleiten. Zu den Vorwürfen bekennt sich der Mann schuldig, mit der Vernichtung der sichergestellten Waffen ist er einverstanden.
Im November letzten Jahres ist bei mir eingebrochen worden. Das hat mir zugesetzt.
Die Rechtfertigung für die mitgeführten Waffen.
Zwei Jahre Probezeit
Weil er niemanden bedroht hat und unbescholten ist, geht der Waffennarr völlig ohne Strafe nach Hause. Der Richter bietet ihm überraschenderweise eine Diversion mit Probezeit von zwei Jahren an. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, daher nicht rechtskräftig.
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