Qualmverbot

Buschenschänke im “Nebel-Dilemma”

Steiermark
07.03.2009 18:50
Mit gemischten Gefühlen starten die steirischen Buschenschankbesitzer in die neue Saison. Viele Wirtsleut' müssen sich heuer erstmals mit der Frage "rauchfrei ja oder nein?" auseinandersetzen. Denn Platz (und Verständnis) für beide "Interessensgruppen" gibt es bei Weitem nicht in jeder gemütlichen Weinstube...
In der kleinen Gaststube von Monika Pail in St. Peter am Ottersbach sitzen am groben Holztisch Männer mit Hut und Hosenträgern beim Kartenspiel - mit einer Zigarette im Mundwinkel das leibhaftige Gegenteil der Fitnessgesellschaft. Für die fesche Besitzerin stand von Anfang an fest: "Bei uns wird auch weiterhin geraucht, ansonsten verscheuch' ich mir die Gäste!"

Monika Pail hatte Glück: Die Behörde bescheinigte ihr, dass eine Teilung ihres 65 Quadratmeter großen Raumes nicht möglich sei. "Es spießt sich vor allem an den Notausgängen", weiß die Wirtin. Also durfte sie frei wählen...

Probleme vorprogrammiert
Schwerer haben's da oft schon jene Hausherren, die vom Gesetz her einen Nichtraucherbereich schaffen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn das Haus mehr als 80 Quadratmeter aufweist. Franz Eder (im Bild) aus Jagerberg kennt die damit verbundenen Schwierigkeiten: "Ich hab eine Stube mit 40 und eine mit 110 Quadratmetern. Das Problem ist, dass laut Gesetz der größere Raum den Nichtrauchern gehören sollte - nur bei mir steht in dem Bereich die Schank, und gerade da wollen meine Gäste, dass sie qualmen dürfen." 

Die neue Regelung bezeichnen Große wie Kleine als halbherzige Lösung. Tenor: "Für uns entstehen dadurch nur Probleme. Denn wie man's macht, macht man's falsch..." 

800 Buschenschänke betroffen
Das neue Gesetz gilt auch für die 800 heimischen Buschenschänke, die zum Großteil an diesem Wochenende loslegen. Auch für sie heißt es:

  • Bei einer Größe von bis zu 50 Quadratmetern kann der Wirt frei entscheiden, ob bei ihm geraucht wird oder nicht. 
  • Besitzt man zwischen 50 und 80 Quadratmeter, müsste man bereits separieren, außer der Umbau spießt sich an bau- oder denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen. 
  • Ab 80 Quadratmetern muss für beide Gruppen Platz sein.

von Barbara Winkler, "Steirerkrone"

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