In seiner alten Heimat
Die Nachbarn der 29-Jährigen hätten sich bereits seit 2006 über eindeutige Geräusche und laute Musik beschwert, erklärte Gerichtssprecher Mike Taggart. Unter anderem sei ein Kind Obszönitäten ausgesetzt gewesen, "von denen man nicht will, dass sie ein sechsjähriges Kind hört".
"Eine klassische Alptraum-Nachbarin"
Die Frau sei "eine klassische Alptraum-Nachbarin", sagte der Gerichtssprecher am Donnerstag und erklärte, das Besuchsverbot sei nicht allein in dem lauten Sex begründet. Es gehe darum, dass die Nachbarn "ein normales, anständiges Leben" führen könnten, "ohne gestört zu werden". Das Gericht habe einer Forderung des Stadtrats nachgegeben, nachdem die 29-Jährige eine frühere Anordnung missachtet habe, sich ruhiger zu verhalten.
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