Viele Widersprüche

Freispruch im Vergewaltigungsprozess

Steiermark
09.05.2008 17:55
Im Grazer Straflandesgericht sind am Donnerstag zwei gebürtige Nigerianer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Eine 26-jährige Studentin hatte angegeben, sie sei von den beiden im Sommer 2006 zum Sex gezwungen worden. Die Beschuldigten bestritten die Tat von Anfang an vehement. Die junge Frau leidet an massiven psychischen Problemen und konnte sich nur mehr teilweise an den Vorfall erinnern. Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen, dass die beiden Angeklagten die Taten nicht begangen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen schenkten der Version der beiden Angeklagten mehr Glauben. Der 21-Jährige hatte angegeben, er habe zwar mit der Frau geschlafen, aber nur, weil sie es auch wollte. Der zweite erklärte, er sei zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht mehr in seiner Wohnung gewesen, wo sich das alles abgespielt hatte.

Der 21-jährige Nigerianer und sein 29-jähriger Freund, der mittlerweile Österreicher ist, lernten die Studentin in einem Lokal kennen. Dann fuhren die Männer mit dem Mädchen in die Wohnung des Älteren. Über die Dinge, die dort geschahen oder geschehen sein sollen, gehen die Angaben weit auseinander. 

Die junge Frau gab an, sie sei beim Betreten der Wohnung ohnmächtig geworden oder eingeschlafen und erst wieder zu sich gekommen, als ihr Unterkörper bereits entkleidet war und sich der 21-Jährige an ihr zu schaffen machte. „Als sie sich wehrte, schlug er ihr ins Gesicht. Da erkannte sie, dass sie keine Chance hatte und ließ alles über sich ergehen“, so Staatsanwalt Johannes Winklhofer. Nach Angaben der Frau wurde sie insgesamt drei Mal vergewaltigt, davon zwei Mal vom jüngeren Angeklagten.

Beschuldigte sprechen von „heftigem Flirt“
Die beiden Beschuldigten schildern den Tathergang allerdings völlig anders. Der 21-Jährige erklärte, er habe mit dem Mädchen im Lokal heftig geflirtet, dann sei man sich einig gewesen, gemeinsam in die Wohnung des 29-Jährigen zu fahren. Der Freund sei nur mitgekommen, um ihm die Türe aufzusperren, war aber dann sofort zurück ins Lokal gefahren. Dann sei es zwar zweimal zum Geschlechtsverkehr gekommen, aber nur, weil sie es auch wollte. „Es ist keine Rede davon, dass er der böse Verführer war“, meinte Verteidiger Bernhard Lehofer. 

Am Kopf der Frau wurden Spuren von leichten Verletzungen festgestellt, ebenso Samenspuren des Jüngeren an ihrer Unterwäsche. Vom Älteren fanden sich nur allgemeine DNA-Spuren, die auch von der Bettwäsche - es war ja das Bett des zweiten Angeklagten, in dem sich alles abspielte - stammen könnten. 

Frau leidet an Boderline-Syndrom
Problematisch wird der Fall zusätzlich dadurch, dass die junge Frau unter schweren psychischen Störungen, darunter dem Borderline-Syndrom (auch „emotional instabile Persönlichkeitsstörung“), leidet. Sie hatte bei der Polizei angegeben, sich an das meiste nicht mehr erinnern zu können. Bei dem Prozess sagte sie nicht aus, den Geschworenen wurde ein Video mit ihrer Befragung gezeigt.

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