Prozess um Aussagen

Rainhard Fendrich kommt mit 15.000 Euro Buße davon

Adabei
04.02.2010 11:46
Austro-Barde Rainhard Fendrich hat sich am Donnerstagvormittag am Wiener Straflandesgericht wegen mutmaßlich falscher Aussagen in der Kokainaffäre verantworten müssen. Zu einem Prozess kam es aber erst gar nicht: Der 54-Jährige räumte bei einem Anklagepunkt ein, damals unter dem Einfluss von Psychopharmaka gestanden zu sein und daher "missverständlich" ausgesagt zu haben. Das Gericht bot einen Vergleich ("Diversion") mit einer 15.000-Euro-Buße an. Fendrich akzeptierte.

Fendrich hatte vor der Verhandlung um falsche Angaben vor einem Bezirksgericht bzw. vor der Kriminalpolizei angekündigt, auf "nicht schuldig" plädieren zu wollen. Bei einer Verurteilung hätten ihm diesmal bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe gedroht. Durch den Vergleich ist die Sache nun erledigt, es gibt auch kein Urteil und für Fendrich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

"Missverständliche" Aussage durch Pillen
Die erste Geschichte: Nach seiner Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz hatte Fendrich im Juni 2007 vor dem Bezirksgericht Wien-Josefstadt als Zeuge gegen einen Wiener Lokal-Betreiber ausgesagt. Während er im Vorfeld zugegeben hatte, von dem Gastronomen insgesamt 20 Gramm Kokain unentgeltlich übernommen zu haben, erklärte er vor dem Kadi, er könne sich daran nicht erinnern, weil er Künstler sei und andere Sachen im Kopf habe.

Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage ein. Fendrich gab sich nun im Grauen Haus zerknirscht: "Es tut mir sehr leid. Ich habe nach besten Wissen und Gewissen versucht, die Wahrheit zu sagen." Er habe im Juni 2007 vor dem Bezirksgericht "missverständlich" ausgesagt, weil er damals unter Psychopharmaka gestanden sei, meinte der 54-Jährige.

Er habe damals "einen ziemlich schwierigen Kokain-Entzug" hinter sich gehabt. Gegen die Entzugserscheinungen - Depressionen, Schweißausbrüche, Panikattacken - habe er Antidepressiva genommen. "Ich habe unter diesen Medikamenten eine sehr verrückte Wahrnehmung gehabt. Ich hätte ganz einfach unter diesen Pharmazeutika nicht aussagen sollen." Er habe sich infolge dessen "sicherlich missverständlich ausgedrückt".

Affäre um verdeckte Ermittlung bei Konzert
Im zweiten Anklagepunkt wurde Fendrich angelastet, im April 2008 vor der Kriminalpolizei die Unwahrheit gesagt zu haben, indem er behauptete, er habe nicht gewusst, dass ein Suchtgiftfahnder bei einem Konzert in der Wiener Stadthalle im Backstage-Bereich eine Observation durchführte, die sich gegen den Lieferanten richtete, der Fendrich damals mit "Koks" versorgte. Damit konfrontiert, stellte der Künstler fest: "Ich wusste definitiv nichts von dieser Observation. Ich habe das nicht mitbekommen."

Fendrich soll in der Kokainaffäre von der Polizei tatsächlich als "Vertrauensperson" geführt worden sein und einem Fahnder ermöglicht haben, bei einem Konzert im Backstage-Bereich den Drogenlieferanten zu observieren. Weil er sich durch Indiskretionen eines Ex-Polizisten dann aber in die Medien gezerrt gefühlt haben soll, soll er diesen dann mit einer Aussage in Richtung Geschenkannahme belastet haben.

Das führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren einleitete, das allerdings recht bald eingestellt wurde. Fendrich flatterte letztes Jahr ein Strafantrag ins Haus, in dem ihm die Anklagebehörde unterstellte, auch in Bezug auf den Polizisten bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben.

Was wirklich stimmt, wird im Verborgenen bleiben. Denn auch dieses Faktum bezog die Richterin in die diversionelle Erledigung ein. Fendrich zeigte sich nach der Verhandlung erfreut, "dass ich nun in Frieden mit den Behörden leben kann".

Wenn Fendrich zahlt, werden alle Strafsachen zurückgelegt
Falls Fendrich die Summe binnen 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung bezahlt, wird die Strafsache zurückgelegt. Sie gilt dann als endgültig erledigt. "Ich bin damit einverstanden", signalisierte Fendrich seine Zahlungsbereitschaft. Auch die Staatsanwältin hatte keine Einwände.

Er habe die Diversion (Verzicht auf Durchführung des Verfahrens mittels Vergleich, Anm.) "auf Anraten meiner Anwälte angenommen, weil ich meinen Angehörigen zukünftige Auftritte bei Gericht ersparen will", erläuterte Fendrich nach der Verhandlung den Reportern.

Mittels einer Diversion können in Österreich seit dem Jahr 2000 Strafverfahren ohne Schuldspruch beendet werden, wenn die Schuld des Täters nicht als schwer anzusehen ist und davon ausgegangen werden kann, dass eine Bestrafung nicht nötig ist, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten. Bei einer diversionellen Erledigung kommt es zu keiner Eintragung ins Strafregister. Der Betroffene gilt - so er keine Vorstrafen aufweist - weiter als unbescholten.

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(Bild: kmm)



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