Katherine Jackson warf dem Konzertveranstalter vor, mit Conrad Murray einen unqualifizierten Leibarzt für ihren Sohn engagiert zu haben. Sie verlangte wegen Fahrlässigkeit Schadenersatz in Höhe von 900 Millionen bis 1,6 Milliarden Dollar (rund 800 Millionen bis 1,4 Milliarden Euro).
Freispruch durch Geschworenengericht
Ein Geschworenengericht wies den Vorwurf im Oktober 2013 zurück und sprach AEG von jeglicher Verantwortung für den Tod des Sängers frei. Katherine Jackson legte zwar Berufung ein, erklärte sich im April 2014 aber bereit, AEG Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.
Das Berufungsgericht bestätigte nun die Entscheidung. Es gebe keine Hinweise, die darauf schließen ließen, dass AEG das Recht gehabt hätte, Murrays Vorgehen als Arzt zu kontrollieren, erklärten die drei Richter. Die Firma habe begrenzten Kontakt zu Murray gehabt und diesem nie vorgeschrieben, wie er Jackson behandeln solle.
Murray im Oktober 2013 aus Haft entlassen
Michael Jackson starb am 25. Juni 2009 im Alter von 50 Jahren an einer Überdosis des Narkosemittels Propofol. Er bereitete zu der Zeit eine Konzertreihe vor, die von AEG organisiert wurde. Murray hatte ihm wegen massiver Schlafstörungen Propofol gegeben. Im Jahr 2011 wurde der Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Wegen guter Führung wurde er im Oktober 2013 aus der Haft entlassen.
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