Der Beschuldigte, der mittlerweile in einem Lokal als Angestellter arbeitet, hatte am ersten Prozesstag am 8. Mai ausgesagt, dass der Geschlechtsverkehr in dem Beisl am Morgen des 23. Dezember 2010 im Einvernehmen mit der 19-Jährigen geschehen sei. Er habe dem Mädchen davor kein betäubendes Mittel in ein Getränk gemischt, betonte der 43-Jährige.
Alkohol alleine konnte Zustand nicht herbeiführen
Das Gutachten der Gerichtsmedizin Salzburg hatte den Angeklagten aber belastet. Der von dem Mädchen konsumierte Alkohol (fünf einfache Whisky mit Red Bull und zwei Nuss-Schnäpse, Anm.) habe nicht zu dem nahezu bewusstlosen Zustand führen können, hieß es.
Zu Mittag war die Schülerin am Tattag jedenfalls ins Spital gebracht worden. Dort stellte man bei einem Blut- und Urintest den Wirkstoff Lorazepam fest, der in K.-o.-Tropfen vorkommt. Dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge muss die Substanz in den frühen Morgenstunden verabreicht worden sein.
Lorazepam in Getränk aufgelöst
Der Schöffensenat nahm nun als gegeben an, dass der Ex-Wirt eine Tablette, die Lorazepam enthalten hatte, in einem Getränk aufgelöst hatte. Zwischen 7 und 8 Uhr früh, als alle Gäste gegangen waren, soll es zu der Vergewaltigung gekommen sein. Der Angeklagte meinte, der Sex sei von dem Mädchen ausgegangen, er habe niemals sexuelle Gewalt gegen Frauen angewandt. Die Mutter des Opfers sagte aus, dass ihre Tochter gegen Mittag wirres Zeug geredet habe. In so einem Zustand habe sie ihr Kind nie gesehen.
Laut Staatsanwältin Feichtinger war in dieser Causa zum ersten Mal in Salzburg der Nachweis gelungen, dass ein betäubendes Mittel verwendet worden war, um das Opfer gewaltsam zum Beischlaf zu nötigen. Für Polizei und Staatsanwaltschaft sei der Beweis im Normalfall deshalb so schwierig, weil diese Substanzen nur rund acht Stunden im Blut und etwa zwölf Stunden im Urin nachweisbar sind.
Die Strafe für den 43-Jährigen wurde als Zusatzstrafe zu einer bereits verhängten Strafe von fünf Monaten bedingt ausgesprochen. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.
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