Hauptaugenmerk in der kurzen Expertise liegt auf jenem Präzedenzfall, den der einstige Nationalratspräsident und nunmehrige Bundespräsident Heinz Fischer mit dem Liberalen Forum geschaffen hatte. Auch die fünf ehemaligen orangen Überläufer hatten sich auf die Abspaltung des LIF von der FPÖ im Wahljahr 1994 berufen.
Knackpunkt der jetzigen Situation ist, ob die fünf Abgeordneten auch während der Legislaturperiode einen Klub gründen dürfen. Bereits damals hatte sich Fischer auf Bundesverfassung sowie Geschäftsordnung berufen, aus dessen Entscheidungen das Gutachten ausgiebig zitiert. So lasse dies die Ausübung des freien Mandats ausdrücklich zu. Zudem gebe es weder eine Frist für die Klubbildung noch ein Verbot von Veränderungen, wie bei der Gründung des LIF-Klubs argumentiert worden war.
Prammer "verpflichtet, Rechtsfolgen auszulösen"
"Wenn sich fünf Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei zu einem Klub zusammenschließen, ist der betreffende Klub in der Rechtsordnung existent", hält das Gutachten weiters fest.
Diese "Anerkennung", von der die Geschäftsordnung spricht, bestehe jedoch lediglich darin, dass die Nationalratspräsidentin diese Mitteilung zu beurteilen habe, da sie verpflichtet sei, die sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen auszulösen. "Die Präsidentin hat aber keinen rechtsbegründenden Akt (z.B. Bescheid) zu setzen."
Offiziell auf der Tagesordnung der Präsidialkonferenz des Parlaments steht das Thema "Klub Stronach" am kommenden Dienstag.
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