Betrug, Raub etc.

Zwei Mädchen wegen mehrerer Delikte verurteilt

Österreich
15.05.2014 18:34
Zwei Mädchen im Alter von 17 und 18 Jahren haben sich am Donnerstag in Wiener Neustadt wegen einer Vielzahl an Vergehen - u.a. schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl, Nötigung, Betrug und Raub - vor Gericht verantworten müssen. Die 18-Jährige wurde zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Ihre Freundin fasste sechs Monate bedingt aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die 18-Jährige war im Herbst des Vorjahres - mit einer anderen Freundin, die ebenfalls angeklagt war, aber am Donnerstag den Prozesstermin nicht wahrnahm - bei einem Feuerwehrfest. "Weil uns das Geld ausgegangen war, mussten wir es uns irgendwo auftreiben", erklärte sie vor Gericht. Das "Irgendwo" sah so aus: Als das Duo im Auto unterwegs war, stoppten die beiden im Bezirk Mödling einen 29-jährigen Passanten auf dem Gehsteig. Die beiden Mädchen fragten ihn, ob er ihnen einen 50-Euro-Schein auf mehrere Scheine wechseln könne.

Der junge Mann bejahte, hielt das Geld durch das geöffnete Fenster der Beifahrerseite - und bekam als Reaktion Fuß- und Fausthiebe. Die Geldscheine wurden dem Opfer aus der Hand gerissen, die Lenkerin des Autos beschleunigte, der 29-Jährige stürzte auf die Fahrbahn. Den vermeintlichen 50-Euro-Schein hatten die Mädchen nie besessen.

Zahlreiche Geldbörsen auf Party-Meile gestohlen
Auch zahlreiche Diebstähle in der Wiener Neustädter Party-Meile sollen auf das Konto der angeklagten Mädchen gehen. 21 Geldbörsen sollen in diversen Lokalen aus den Gesäßtaschen von männlichen Gästen gezogen worden sein. "So viele waren es nicht, höchstens zehn bis 15", lautete die Verantwortung der Angeklagten. Mit einer gestohlenen Kreditkarte ging die Erstangeklagte an ihrem 18. Geburtstag zudem ausgiebig shoppen.

Ein anderes Mal warfen die Beschuldigten einem Mädchen eine Zigarettenkippe ins Haar und sollen laut ihren eigenen Aussagen auf ihr Opfer "hingetupft" haben. Ein weiteres Mädchen soll auf einem Bahnhof nach einem Stoß der Angeklagten auf die Gleise gestürzt sein.

"Es tut uns leid"
"Warum das Ganze?", fragte Richterin Petra Harbich die beiden Mädchen. Die Antwort, die sie zu hören bekam: "Wir haben keine Arbeit, keine Beschäftigung, keinen Fernseher gehabt. Wir wissen es selber nicht. Es tut uns leid."

Da die 18-Jährige bereits in U-Haft gewesen war, wurde sie nach der Verhandlung sofort enthaftet. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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