Unter BH gegriffen

Brüste von Patientin begrapscht – Arzt verurteilt

Österreich
07.05.2014 12:07
Weil er bei einer Untersuchung die Brüste seiner Patientin berührt haben soll, um sich sexuell zu erregen, ist ein Arzt am Mittwoch in Eisenstadt zu sechs Monaten bedingter Haft und 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die Anklage warf dem pensionierten Allgemeinmediziner, der sich nicht schuldig bekannte, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu dem Vorfall soll es am 6. November des Vorjahres in einer Praxis im nördlichen Burgenland gekommen sein, wo der 71-jährige praktische Arzt einen Kollegen vertrat. Bei der Untersuchung einer Patientin soll der Mediziner der Frau unter den BH gegriffen und ihr die Brust massiert haben, so die Staatsanwältin.

Ihr Mandant habe lediglich feststellen wollen, ob eine Entzündung vorliege, erklärte die Verteidigerin des Arztes: "Die Patientin hat über ein Brennen geklagt und das wollte er abklären." Das sei die Absicht des Beschuldigten gewesen, "und nicht etwa eine geschlechtliche Handlung, wie es die Staatsanwaltschaft ihm zur Last legt".

Die Patientin sei mit ihrem Kind in die Praxis gekommen, das er zuerst untersucht habe, schilderte der 71-Jährige vor Gericht. Die Frau habe ihm gesagt, dass sie Schnupfen habe, sie habe auch über Brustschmerzen geklagt. Er habe sie mit dem Stethoskop abgehört und sei zur Erkenntnis gekommen, "dass sie Bronchitis hat", erzählte der Arzt.

Arzt: "Ich habe nie direkt in den BH hineingegriffen"
Mit seiner Erklärung, dass die Brustschmerzen wahrscheinlich von der Verkühlung kämen, sei sie nicht einverstanden gewesen. Deshalb habe er ihr zunächst den Brustkorb und danach auch die Brust abgetastet. "Ich habe nie direkt in den BH hineingegriffen", schon gar nicht aus sexuellem Hintergrund, beteuerte der Beschuldigte: "Ich wollte nur feststellen, ob die Schmerzen nur vom Thorax (Brustkorb, Anm.) ausgehen oder auch von der Brust selbst." Hätte die Patientin Schmerzen auch in der Brust verspürt, "dann hätte ich sie ja zum Facharzt geschickt".

Ein dem Prozess beigezogener Sachverständiger wollte von dem Arzt wissen, warum er die Frau über dem BH abgetastet habe. "Untersuchungen von Körperteilen sind ganz einfach unbekleidet durchzuführen", befand der Gutachter. Eine Mitarbeiterin der Praxis schilderte, der Arzt habe die Hand im BH der Frau gehabt, als sie den Raum betreten habe und sie dann herausgenommen. Ihre Bemerkung: "Ich habe das Gefühl gehabt, er hat sich ertappt gefühlt", veranlasste die Verteidigerin zu der Frage: "Können Sie Gedanken lesen?"

Opfer: "Mir ist es eiskalt über den Rücken gelaufen"
"Es war ganz komisch, mir ist es eiskalt über den Rücken gelaufen", schilderte die 32-jährige Patientin, wie sie die Situation erlebt hatte. Bei der Untersuchung sei der Arzt ihr mit der Hand in den BH gefahren. "Brustuntersuchungen tun immer weh", meinte die Frau. Diesmal habe sie jedoch nichts gespürt. "Es war mehr ein Kneten als ein Tasten", beschrieb sie das Vorgehen des Mediziners.

Nach der Untersuchung, als sie ihr T-Shirt bereits wieder angezogen hatte, sei der Arzt mit seinem Sessel zu ihr gerollt und habe sie nochmals an der Brust berührt, worauf sie seine Hand weggedrückt habe. Ob sie den Eindruck habe, dass der Arzt seine Stellung ausnützte, wollte Richter Wolfgang Rauter von der Frau wissen. "Ja", antwortete sie.

Verteidigerin forderte Freispruch im Zweifel
"Jede Frau weiß ganz genau, dass ein Riesenunterschied besteht zwischen einer ärztlichen Untersuchung und einem Massieren, Kneten oder Streicheln", hielt die Staatsanwältin den Strafantrag aufrecht. Es gebe viele Aussagen: "Was wir nicht haben, ist eine strafbare Handlung", stellte die Verteidigerin fest und forderte einen Freispruch, "jedenfalls im Zweifel."

Der Richter sprach den 71-Jährigen schuldig. Die unbedingte Geldstrafe sei aus generalpräventiven Gründen zu verhängen. Der Patientin wurden symbolisch 100 Euro zugesprochen, mit dem Rest ihrer Ansprüche wurde sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Verurteilte erbat Bedenkzeit, die Anklägerin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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