Der Knackpunkt ist die erst vor kurzem beschlossene Änderung des Kärntner Wahlrechts, die neben der Erleichterung für den Einzug von Kleinparteien in den Landtag auch das Wahlrecht für 16-Jährige beinhaltet. Die Novelle muss jetzt von der Bundesregierung begutachtet werden. Die Frist beträgt üblicherweise acht Wochen, könnte aber durch einen Beschluss bei der Regierungssitzung am 6. August in Wien abgekürzt werden. Erst wenn danach die Landesregierung das Gesetz kundgemacht hat, ist es auch gültig.
Allerdings muss 21 Tage vor der Wahl das Wählerverzeichnis stehen. "Wenn das Gesetz nicht vorher kundgemacht ist, können die 16-Jährigen bei der Landtagswahl nicht wählen", erklärt Gerold Glantschnig von der Verfassungsabteilung des Landes. "Damit ist das Risiko eines Anfechtung der Wahl ganz enorm groß und das wird wohl keiner riskieren."
von Waltraud Dengel/Kärntner Krone und www.kaerntnerkrone.at
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