Genossenschaftswohnungen mit Kaufoption sind hierzulande weit verbreitet. Nach einiger Zeit kann der Mieter also seine Bleibe im Eigentum erwerben. Genau das wollte auch Michael K. aus Wiener Neustadt nach zwölf Jahren tun. Der Kaufpreis betrug 124.000 Euro, doch plötzlich verlangte die Hausverwaltung drei Prozent Vermittlungsprovision. Das wären mehr als 3700 Euro gewesen. "Das kam mir komisch vor", erzählt K. der "Krone".
AK-Experten halfen dem Käufer
Er wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Experten stellten fest, dass die Forderung zu Unrecht bestand. Denn um als Makler eine Provision zu erhalten, muss eine "verdienstliche Tätigkeit mit einem Dritten" vorliegen. "Eine solche fehlte hier aber", erläutert AK-Präsident Markus Wieser. Er fordert deshalb eine generelle Änderung bei den Maklergebühren: "Grundsätzlich sollten auch in berechtigten Fällen nur die Verkäufer zahlen müssen, denn die Käufer gehören entlastet."
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