Der Fall liegt schon einige Jahre zurück. Aber bis in Österreich die Höchstrichter entscheiden, dauert es eben seine Zeit. Zur Vorgeschichte: Zwei Klagenfurter, mittlerweile 41 und 43 Jahre alt, wurden von der Polizei als Haschbauern ausgeforscht. Die beiden Männer hatten Cannabispflanzen gesetzt, gepflegt, großgezogen und aus den getrockneten Blättern dann Hasch-Joints hergestellt. Diese wurden im Freundeskreis auch weitergegeben, sogar an Jugendliche.
"Ich denke schon, dass sie wussten, wie alt ich erst war", sagt ein Mädchen beim wieder aufgerollten Prozess. Sicher sei das aber nicht, meint auch Richter Norbert Jenny. Bei jungen Menschen sei das heutzutage ja schwer festzustellen, ob jemand unter 16 ist oder schon drüber.
Überraschende Erkenntnis vom OGH
In erster Instanz ist das Duo jedenfalls nach dem Suchtmittelgesetz zu Strafen von zehn und zwölf Monaten bedingt verurteilt worden. Die Sache ging bis zum OGH. Und von dort kam die überraschende Erkenntnis: Da das Cannabis wohl hauptsächlich nur für den Eigenkonsum verwendet worden ist, sei die Verurteilung falsch.
Dem Rat des Klagenfurter Landesgerichts blieb also nichts anderes übrig, als das Strafverfahren gegen die Drogenerzeuger einzustellen. Wenn sie sich drei Jahre nichts zu Schulden kommen lassen, sind Hanfplantage und Drogenpartys von Justitia wieder vergessen.
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