Kind verloren

Wiener Behörde prüft Strafantrag gegen Spitäler

Österreich
26.01.2012 16:50
Die Wiener Behörde für Sozial- und Gesundheitsrecht, die MA 40, untersucht nun jenen tragischen Fall, in dem eine Schwangere (26) trotz Blutungen in zwei Spitälern nicht aufgenommen wurde und schließlich ihr Kind verlor. "Sollte bei unserer Sachverhaltsermittlung herauskommen, dass die Dame unabweisbar war, werden wir einen entsprechenden Strafantrag einbringen", erklärte Renate Christ, Leiterin der MA 40, am Donnerstag. Dabei könnte den Krankenhäusern eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.100 Euro drohen. Auch gegen die Ärzte könnten Geldstrafen verhängt werden.

Bei den zwei betroffenen Spitälern handelt es sich um das Krankenhaus Göttlicher Heiland und das AKH. "Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war", erklärte Christ. Gleichzeitig betonte sie jedoch auch: "Ich will niemanden vorschnell verurteilen." Sie kenne bisher die Geschichte der Betroffenen nur aus Medienberichten: "Ich habe noch keinen runden Sachverhalt."

Behörde fordert Unterlagen an
Die beiden Anstalten AKH und Göttlicher Heiland seien von der MA 40 aufgefordert worden, ihre Sichtweise darzulegen. So will die Behörde vom Spital Göttlicher Heiland etwa wissen, ob die Frau untersucht wurde, wie lange die Untersuchung dauerte und was die Grundlage für die Entscheidung gewesen sei, sie nicht stationär aufzunehmen. Vom AKH verlangt die Behörde Informationen, ob sie untersucht und warum sie abgewiesen worden sei sowie warum man sie nicht an ein anderes Spital verwiesen habe.

Außerdem wird gefragt, wie im Allgemeinen Krankenhaus grundsätzlich damit umgegangen werde, wenn Schwangere mit Blutungen um Hilfe ansuchen. Auch von der Rudolfstiftung, welche die Frau schließlich aufgenommen hat, wird ein Bericht angefordert: Hier will die MA 40 die Motive für eine Aufnahme wissen.

Unabweisbare Personen im Gesetz definiert
Christ verwies vor allem auf zwei Gesetze, die bei der Untersuchung herangezogen werden sollen. Im Paragraf 36 Abs. 4 des Krankenanstaltengesetzes wird etwa definiert, welche Personen unabweisbar sind - das heißt, welche Personen aufgenommen werden müssen. Dabei handle es sich zum Beispiel um eine Person, bei der aufgrund ihres körperlichen Zustandes Lebensgefahr bzw. eine Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung bestehen könnte, erklärte Christ. Jedenfalls seien Frauen aufzunehmen, bei denen die Entbindung unmittelbar bevorstehe.

Laut "Kurier" wurde der Frau in der AKH-Schwangerenambulanz gesagt, dass man für sie keinen Platz und keine Zeit habe. Sie wurde nach Hause geschickt. "Auf den ersten Blick denke ich, dass die Entscheidung des AKH nicht richtig war", sagte Christ. "Wenn dort wirklich eine schwangere Frau mit starken Blutungen steht, dann würde ich sie grundsätzlich als unabweisbar einstufen."

Die Ärzte im Krankenhaus Göttlicher Heiland, dem ersten Spital, in dem die Frau Hilfe suchte, hätten die Schwangere "zumindest untersucht", so Christ. Die ärztliche Entscheidung, die Schwangere nach Hause zu schicken, beruhe dort immerhin auf einer Untersuchung. Nun soll auch die Frage geklärt werden, ob das Kind auch gestorben wäre, wenn die Frau gleich aufgenommen worden wäre.

Bis zu 2.100 Euro Strafe für zuständige Kliniken möglich
Jetzt müsse jedenfalls erst einmal der Sachverhalt geklärt werden, dann könne man laut der MA-40-Leiterin über Konsequenzen nachdenken. "Sollte bei unserer Sachverhaltsermittlung herauskommen, dass die Dame unabweisbar war, dann werden wir einen entsprechenden Strafantrag einbringen." Dabei könnte beiden Krankenanstalten eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.100 Euro drohen.

Auch das Ärztegesetz wird bei der Untersuchung herangezogen. Denn Ärzte dürfen diesem zufolge im Falle drohender Lebensgefahr die Erste Hilfe nicht verweigern. Sollte dies aber so gewesen sein, dann würden die Mediziner, die die Frau weggeschickt haben, zur Verantwortung gezogen. Bei einem Vergehen würde auch gegen die Ärzte eine Geldstrafe verhängt werden. Ein Ergebnis der Untersuchung soll es schon bald geben: "Ich hoffe, dass wir es in allerspätestens zwei Wochen aufgeklärt haben", kündigte Christ an.

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