Kurioses Urteil
“Blitzen ist Abzocke”: Richter spricht 42 Raser frei
Knöner kritisierte auch die rechtlichen Grundlagen der Verkehrsüberwachung. Foto- und Videoaufnahmen von Autofahrern würden etwa auf Grundlage eines Terrorabwehrgesetzes gemacht. "Autofahrer sind aber nun mal keine Schwerstkriminellen", so der Richter. Der Staat dürfe keine falsche Methode einsetzen, um ein richtiges Ergebnis zu erzielen. In diesem Falle gelte ein Beweisverwertungsverbot, auf das er sich nun stütze.
Knöner sieht die Regierung in der Pflicht: "Wir brauchen eine Regelung, wie und wo fotografiert werden darf und dass Blitzer dort aufgebaut werden, wo es Sinn und Zweck hat", meinte Knöner. Denn, so der Richter: "Wie kann ich beurteilen, ob ein Starenkasten (stationäres Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr, Anm.) zum Geldverdienen oder wegen eines Unfallschwerpunktes aufgebaut wurde?"
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will den Massenfreispruch nun prüfen und eventuell Rechtsbeschwerde dagegen einlegen. "Wir kannten so einen Fall noch nicht", sagte ein Behördensprecher.
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