Prozessstart

Zeltweger Finanzskandal: Wer ist der Übeltäter?

Steiermark
12.10.2015 16:53
Es geht um Untreue, Amtsmissbrauch und Betrug. Angeklagt sind zwei Ex-Bürgermeister, ein Ex-Stadtamtsdirektor und der aktuelle Finanzstadtrat. Sie sollen schlicht weggesehen haben, als rechtswidrig Gemeindegeld umgeleitet wurde. Insgesamt 1,5 Millionen Euro.

Es war eine riesige Bombe, die 2010 vor der Landtagswahl platzte: In Zeltweg wurden 1,5 Million Euro aus der Gemeindekasse an den Eishockeyverein umgeleitet, ein Prüfbericht übte zudem viel Kritik an der gesamten Gemeindegebarung. "Missbrauch war der Regelfall. Es gab derart viele Malversationen, dass schwer herauszufiltern war, was davon strafbar ist und was nicht", betont Roman Reich von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Plädoyer.

Die zentrale Figur in dem Finanzskandal ist der ehemalige Leiter der Finanzabteilung. Er war laut Verteidigung "die finanzielle Drehscheibe der Gemeinde, der Oberbuchhalter, der Zampano der Finanzsituation" - und ist jetzt der Kronzeuge der Anklage.

Vom Alleintäter zum Kronzeugen
"Seine Rolle ist dubios", meint Dieter Neger, Anwalt von Ex-Bürgermeister Kurt Haller. Immerhin hätte der Ex-Finanzchef anfangs die Alleintäterschaft zugeben. "Er war umfassend geständig, gab zu, die illegalen Handlungen ausschließlich allein durchgeführt zu haben." Doch dann, mit Wechsel seiner Rechtsvertretung und dem Bekanntwerden der Kronzeugenregelung, hätte er begonnen, alle anderen "anzupatzen". Die Gemeinde-Granden sollen alles gewusst, Ex-Bürgermeister Haller die Überweisungen sogar angewiesen haben. Als Kronzeuge könnte der Ex-Finanzabteilungsleiter laut Verteidigung nun straffrei davonkommen.

Doch kann es wirklich so einfach sein? Abgerechnet wird bekanntlich ja dann doch erst am Schluss. Die Einvernahme des "Oberbuchhalters" am Freitag wird auf jeden Fall für Emotionen sorgen.

Urteil frühestens Ende Oktober
Neben der illegalen Finanzspritze für den Eishockeyverein, dessen Obmann der Kronzeuge war, geht es zudem um mysteriöse Zwischenfinanzierungen unter falschen Angaben ("hier wurden Überziehungszinsen gespart, es gab keinen Schaden", so die Verteidiger) und Betrug. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Sie hätten auf die Ansicht und das Wort ihres Gemeindekollegen vertraut. Ein Urteil gibt es Ende Oktober.

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