Gesetzesdschungel

Bist du deppert…

Steiermark
23.07.2016 18:00

Der gelernte Steirer wundert sich ja eh über kaum noch was. Außer vielleicht darüber, was er auf diesen Seiten zu lesen bekommt. "Inoffiziell" hat im Sommerloch ein bissl herumgesucht und ist im Landesgesetzbuch fündig geworden. Einer Fundgrube für Kuriositäten!

Soll noch einer daherkommen und behaupten, die beamteten Juristen, Techniker oder wer immer sonst noch an Landesgesetzen herumbastelt, seien humorlos. Nein, ganz und gar nicht, wie die folgenden Beispiele zeigen. Alsdann: Liebe Imker, falls Sie es noch nicht wissen, es gibt für Sie im Land ein eigenes "Bienenzuchtgesetz". Auf acht DIN-A-4-Seiten regeln 26 Paragrafen die "Freiheit der Bienenzucht" ebenso wie mit "Raubbienen" umzugehen ist (§ 7) bis hin zum "Honigverkauf durch Wanderimker".

Oder haben Sie schon einmal etwas gehört vom "Gesetz über Methoden und technische Spezifikationen für die Erhebung des Umgebungslärms"? 12 Seiten, 19 Paragrafen. Oder von, eine besondere Feinheit, dem "Steiermärkischen Dokumenten-Weiterverwendungsgesetz"? Neun Seiten, 18 Paragrafen.

Und was gibt’s sonst noch so? Herrlich das "Gesetz betreffend die amtliche Stellung des zum Schutze einzelner Zweige der Landeskultur aufgestellten Wachpersonals", kundgemacht im "Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder von 1872" - übrigens bis heute gültig.

Dann hätten wir da noch: die 16 Seiten des "Hebeanlagengesetzes", ein "Tanzlehrergesetz", das "Gesetz betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Gamsräude", ein eigenes "Gesetz über die Sicherung des Arbeitsplatzes von zum Präsenzdienst einberufenen Dienstnehmern der Gemeinden".

Nicht zu vergessen: "Fleischuntersuchungsgebührengesetz", "Wettterminalabgabegesetz, "Güter- und Seilwege-Landesgesetz", oder das "Gesetz zur Zuweisung von Naturalwohnungen an Land- und Forstwirtschaftliche Landeslehrer"!

Herrschaftszeiten, da versteht man Institutionen wie die Wirtschaftskammer immer besser, die seit Jahren gegen den Paragrafen-Wildwuchs und die Reglementierungswut im Land wettern! Vielleicht sollte man beim ganzen Schwachsinn, der da verzapft wird, endlich einmal auch das "Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts" (19. Mai 1998) anwenden.

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