In einer Dienstagnacht im Sommer war Stefanie G. auf der Wiener Tangente mit ihrem Auto auf der zweiten Spur unterwegs. Dafür erhielt sie von der Polizei eine Strafe von 75 Euro. Sie sei nicht so weit rechts gefahren, wie ihr dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und möglich gewesen wäre, heißt das im Amtsjargon.
"Angeblich habe ich den fließenden Verkehr behindert, was nicht stimmt, es war ja schon spät. Deshalb empfinde ich die Strafe als reine Abzocke", ist die Wienerin verärgert.
Die Verkehrsüberwachung sei eine der drei großen Aufgabensäulen der Wiener Polizei, ließ uns die Landespolizeidirektion wissen. Aufgrund der zahlreichen Beschwerden der Bevölkerung über Verstöße und Rücksichtslosigkeiten von Verkehrsteilnehmern dürfe dieser Bereich keinesfalls vernachlässigt werden.
Den Fahrstreifen frei zu wählen ist übrigens nur im Ortsgebiet erlaubt. Stadtautobahnen, wie die Wiener Südosttangente, sind nicht Ortsgebiet, deshalb ist der rechte Fahrstreifen zu wählen.
Frau G. hat mittlerweile eine Anzeige erhalten, gegen die sie Einspruch erhoben hat. Der Ausgang bleibt abzuwarten...
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