Im Arbeitsprozess war es um die Ablöse des Geschäftsführers einer Seilbahn-Gesellschaft gegangen. Dabei ging es auch um die Frage, ob und wann im Aufsichtsrat über den Wechsel gesprochen wurde. Der Angeklagte sagte im Prozess vor Gericht aus, dass es vor der Kündigung des Geschäftsführers "keinen Kontakt" mit dem Nachfolger gegeben habe. Das bestätigten auch zwei andere beteiligte Personen. Doch von der Sitzung gibt es einen Mitschnitt, der das Gegenteil beweist.
So klagte der Staatsanwalt das Trio wegen falscher Beweisaussage an. Alle drei erklärten, dass mit dem "Kontakt" ein geschäftlicher und kein privater (den habe es sehr wohl gegeben) gemeint war. Man habe nie gelogen. Richterin Helga Moser sah es anders: 48.000 Euro Geldstrafe für Jakob Falkner, 12.000 Euro bzw. 7.200 Euro für die beiden anderen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Kronen Zeitung
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