ÖVP-Initiative

Neues Anti-Terror-Paket der Regierung steht

Österreich
13.08.2011 15:48
Das neue Anti-Terror-Paket der Regierung ist geschnürt und soll künftig eine wichtige Abwehrwaffe sein. Das sagte Vizekanzler Michael Spindelegger am Samstag zur "Krone". "Für die Exekutive werden Bedingungen geschaffen, frühzeitig auf Verdächtige zugreifen zu können", erklärte der ÖVP-Chef. Im Visier der Behörden stehen dabei vor allem Hassprediger und Anwerbeaktionen für Terror-Camps der Al-Kaida in Pakistan. Die Regierung will das neue Paket nach dem nunmehrigen Kompromiss im Herbst beschließen.

Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte des Anti-Terror-Pakets - neben einem Investitionsschub von zehn Millionen Euro für Polizei und Cobra:

  • Die Behörden dürfen künftig Informationen von ausländischen Geheimdiensten über potenzielle Verdächtige sofort nachgehen. Zurzeit ist nämlich weder eine Speicherung noch eine Abfrage im zentralen Melderegister möglich.
  • Die derzeit nur für Gruppen ab drei Personen mögliche "erweiterte Gefahrenforschung" soll künftig auch für verdächtige Einzelpersonen angewendet werden können. Damit wurde Analysen von Geheimdiensten Rechnung getragen, wonach der Trend bei Anschlägen zunehmend hin zu Einzeltätern gehe. Spindelegger: "Das Drama in Norwegen ist nicht der Anlass, aber wir müssen natürlich bestmöglich gerüstet sein."
  • Das sogenannte Hasspredigen, bisher nur dann strafbar, wenn es vor zumindest 150 Personen erfolgt, kann künftig ab einer Anzahl von 30 Personen geahndet werden.
  • Das Anwerben von Personen für Terror-Camps der Al-Kaida in Pakistan (dort werden nach US-Schätzungen derzeit bis zu 30.000 Personen "ausgebildet") wird in Österreich unter Strafe gestellt. Spindelegger erwartet sich davon, dass die Werbung bzw. das Anwerben für die Camps dann nicht mehr stattfinden kann.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter zeigte sich "zuversichtlich", dass das Anti-Terror-Paket, über das im September auf parlamentarischer Ebene noch verhandelt werden soll, im Herbst beschlossen werden kann. Er verwies darauf, dass es in Österreich bereits ein dichtes Netz an Instrumenten zur Terror-Prävention gebe. Dies sollte man verstärkt nützen, wofür durchaus zusätzliches Personal bereitgestellt werden könnte.

Zahlreiche Anti-Terror-Gesetze in Österreich seit 9/11
Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das Word Trade Center in New York sind in Österreich mehrfach Gesetze beschlossen bzw. geändert worden, um dem internationalen Terrorismus zu begegnen. Bereits im Oktober 2001 erhöhte der Nationalrat die Strafen für sogenannte "Trittbrettfahrer", dies allerdings in Reaktion auf die damals kursierenden Drohungen mit Anthrax-Sporen. Konkret wurden zwei Paragrafen des Strafgesetzbuches geändert: Der zum sogenannten "Landzwang", also die Drohung gegen die Bevölkerung oder einen größeren Personenkreis, und der über die "Verbreitung falscher und beunruhigender Gerüchte". Für beide Tatbestände wurde der Strafrahmen erhöht.

Mit dem Anti-Terror-Paket 2002 wurden im Strafgesetzbuch die Tatbestände "Terroristische Vereinigung" (Strafdrohung bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe) und "Terrorismusfinanzierung" (bis zu fünf Jahre) neu geschaffen. Mit der Sammelqualifizierung "terroristische Straftaten" wurde der Strafsatz für allgemeine Delikte wie Mord oder schwere Körperverletzung oder gefährliche Drohung um die Hälfte erhöht, wenn sie "terroristisch" begangen werden. Vermögenswerte terroristischer Organisationen können seither für verfallen erklärt werden.

Im Rahmen des EU-Aktionsplans gegen Terrorismus folgte 2004 der Europäische Haftbefehl. Geregelt wird damit die Voraussetzung für die EU-weite Anerkennung nationaler Haftbefehle. 2005 kam es zu Verschärfungen im Staatsbürgerschaftsrecht. Wer ein "Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Organisation" hat, bekommt seither keinen Reisepass mehr. 2007 und 2010 wurden gesetzliche Vorkehrungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beschlossen. Der 2008 ratifizierte EU-Vertrag von Lissabon brachte eine europäische Beistandspflicht bei Terrorangriffen.

Im Vorjahr wurden auch Strafen für die Teilnahme an islamistischen Terror-Camps beschlossen. Österreichern, die sich dort ausbilden lassen, drohen dadurch bis zu fünf Jahre Haft. Für Ausbildner (in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Schuss- oder sonstigen Waffen) sind ein bis zehn Jahre Haft vorgesehen, wenn die vermittelten Fähigkeiten für terroristische Zwecke eingesetzt werden sollen.

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung durch EU-Richtlinie
Im Frühjahr 2011 verabschiedete der Nationalrat schließlich die bis zuletzt umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Kommunikationsdaten von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen müssen sechs Monate lang gespeichert werden. Vorgegeben wurde dies durch eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 zur Terrorbekämpfung.

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