Fall Cain

Kommission will mehr Freiheiten für Jugendwohlfahrt

Österreich
22.02.2011 15:27
Am Mittwoch präsentiert die Expertenkommission im Fall Cain den ersten Zwischenbericht dem Vorarlberg Landtag. Fazit des Berichts: Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt sollen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung einen erweiterten Zugriff auf das Strafregister erhalten sowie Einträge im kriminalpolizeilichen Aktenindex, in der Gewaltschutzdatei und im Melderegister abfragen können.

Der dreijährige Cain war am 8. Jänner in Bregenz tot aufgefunden worden. Er soll vom Lebensgefährten der Mutter zu Tode geprügelt worden sein. Der Mann, gegen den wegen Mordes ermittelt wird, sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Die Kommission unter der Leitung von Landesamtsdirektor Günther Eberle listet in dem Bericht 14 Verbesserungsvorschläge auf. Derzeit kann die Jugendwohlfahrt nicht auf den kriminalpolizeilichen Aktenindex zugreifen, ebenso nicht auf haushaltsbezogene Angaben im Melderegister und auf die Gewaltschutzdatei.

Polizei soll Anfragen schneller bearbeiten
Beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung soll dies in Zukunft möglich sein, ebenso wie eine erweiterte Abfrage aus dem Strafregister. Zudem soll die Polizei Anfragen der Jugendwohlfahrt in Zukunft rascher bearbeiten, möglichst innerhalb von vier Wochen. Im Fall Cain hatte dies wesentlich länger gedauert.

Empfehlungen gibt die Kommission auch hinsichtlich der Rahmenbedingungen in der Jugendwohlfahrt ab. So sollen die strategische und programmatische Ausrichtung der Sozialeinrichtung breit diskutiert und die Ergebnisse daraus auf Landes- und Bundesebene berücksichtigt werden. Auch eine Integration der Sozialarbeiter in das neue Gehaltssystem des Landes Vorarlberg wird angeregt, ebenso eine Überarbeitung des Handbuchs mit den Qualitätsstandards, etwa bei Gefährdungseinschätzungen.

Landeshauptmann Herbert Sausgruber gab vorerst keinen Kommentar zum Zwischenbericht ab. Er wolle der Diskussion im Kontrollausschuss des Landtags am Mittwoch nicht vorgreifen, sagte Sausgruber am Dienstag nach der Regierungssitzung. Es gebe aber die Grundsatzvorgabe an die jeweiligen Referate, "den Vorschlägen der Kommission gegenüber offen zu sein und sie nach Möglichkeit umzusetzen". Der Einschätzung des Landeshauptmanns zufolge sollen im Fall Cain bis zur Sommerpause "einige wesentliche Fragen abgearbeitet werden können".

Verfahren gegen Landeshauptmann eingestellt
Das Verfahren gegen Sausgruber nach einer Anzeige der Wiener Organisation "Resistance for Peace" ist unterdessen von der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Organisation hatte Sausgruber wegen Amtsmissbrauchs angezeigt, weil "die ÖVP Vorarlberg im Landtag eine U-Kommission zum Fall Cain abgelehnt hatte". Die Anzeige habe sich auf Vorgänge im Landtag bezogen. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs sei hier aber nicht anwendbar, da dieser nur in der Verwaltung auftreten könne, teilte die Staatsanwaltschaft mit. In den übrigen in der Causa anhängigen Verfahren, etwa gegen die Jugendwohlfahrt, laufen die Ermittlungen aber weiter.

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