Die Prüfung habe aber keine strafrechtlich relevanten Tatbestände erbracht, erklärte Staatsanwaltschaftssprecher Martin Ulrich. Die Ermittlungen hätten acht Monate gedauert. Man habe sich mit zahlreichen Akten der in den Fall involvierten Stellen befasst, diese geprüft und auch Einvernahmen durchgeführt. Hinsichtlich des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs habe man jedoch keinen wissentlichen Befugnismissbrauch feststellen können.
Bezüglich der Anzeige wegen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen hätte sich ebenfalls kein Verdacht ergeben, erklärte der Sprecher. Die Behörden hätten aufgrund der vorliegenden Informationen keine Gefahr für das Kind erkennen können.
Der dreijährige Cain war am Abend des 8. Jänner in einer Bregenzer Wohnung tot aufgefunden worden, nachdem der mutmaßliche Täter die Rettung verständigt hatte. Die Mutter war zur Tatzeit bei der Arbeit. Während gegen den 26-Jährigen Mordermittlungen laufen, werden gegen die Frau Erhebungen wegen einer möglichen Verletzung ihre Fürsorge- und Obhutpflichten geführt.
Psychiatrisches Gutachten in Arbeit
Noch fehlt ein psychiatrisches Gutachten, das klären soll, ob der 26-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und ob die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen.
Die Expertise wird von Gerichtspsychiater Reinhard Haller erstellt, gegen dessen Einsatz sich der Pflichtverteidiger des Beschuldigten, Edgar Veith, mit einer Beschwerde erfolglos wehrte. Er lehne Haller ab, weil dieser bereits öffentlich von Mord gesprochen habe, argumentierte Veith.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.