Schüsse auf Personen

14 Monate teilbedingte Haft für Wiener “Sniper”

Österreich
02.03.2012 14:36
Jene beiden jungen Männer, die im September 2011 in Wien aus einem fahrenden Auto heraus mit Luft- und Gasdruckwaffen auf 14 Menschen geschossen hatten, sind am Freitag im Straflandesgericht zu jeweils 14 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Eine Rückkehr ins Gefängnis bleibt ihnen erspart, da die 51 Tage, die sie nach ihrer Festnahme in U-Haft verbracht hatten, auf den unbedingten Strafteil angerechnet wurden. Die Verurteilten erklärten, ihre Taten hätten ihnen einen "Kick" verschafft.

Je einen Monat Haft sprach Richter Andreas Hautz unbedingt aus, den Rest sah er den 20 bzw. 21 Jahre alten Burschen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nach. Die Heckenschützen wurden anklagekonform wegen teils versuchter, teils vollendeter schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung schuldig erkannt. Die Urteile sind rechtskräftig.

"U-Haft hat Eindruck hinterlassen"
"Es bleibt im Endeffekt unerklärlich, warum sie das gemacht haben", hielt das Gericht fest. Es handle sich "bei Weitem nicht um unerhebliche Jugendkriminalität". Dennoch sei es "nicht notwendig, sie noch einmal einzusperren. Sie machen den Eindruck, als hätte die U-Haft einen ordentlichen Eindruck hinterlassen", erläuterte Richter Hautz.

Zusätzlich zur Strafe wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Jüngere der beiden muss außerdem eine Therapie bei der Männerberatung absolvieren. Auch verwaltungsrechtlich hatten die Straftaten Folgen: Das Duo wurde mit einem Waffenverbot belegt und musste seine Führerscheine abgeben. Diese wurden für 30 Monate eingezogen.

Mit prall gefüllten Brieftaschen im Gerichtssaal
Die Angeklagten entschuldigten sich bei sämtlichen erschienenen Opfern und entschädigten diese noch im Verhandlungssaal. Dazu hatten die Täter prall gefüllte Brieftaschen mitgebracht, in denen sich mehrere Tausend Euro befanden. Der 20-Jährige hatte das Geld von seinen Eltern vorgestreckt bekommen, sein älterer Freund hatte dazu seine gesamten Ersparnisse herangezogen.

"Die haben das Hirn völlig ausgeschaltet"
Die Angeklagten hatten mit ihren Schießübungen in einem Waldstück sowie auf einem Parkplatz bei der Shopping City Süd begonnen. Nach Zielübungen auf Dosen, Flaschen und Straßenlaternen "ist man halt herumgefahren und hat begonnen, wahllos auf Menschen zu schießen", so der Ältere der beiden, ein Zivildiener. "Ich wollt' nur die Leute erschrecken. An Kick hat's geben", erklärte sein Freund, ein Kellner.

"Der Kick reicht irgendwann nicht mehr. Sie begannen auf bewegliche Ziele, auf Menschen, zu schießen", skizzierte Staatsanwältin Therese Hauser das weitere Geschehen. Obwohl es zu keinen schweren Verletzungen kam, dürfe man das Geschehen "nicht verharmlosen", sagte die Anklägerin. Die Angeschossenen seien "feige aus dem Hinterhalt attackiert" worden: "Es ist reiner Zufall, dass nichts Schlimmeres passiert ist."

Die Verteidiger Normann Hofstätter und Florian Kreiner betonten, ihre Mandanten hätten niemanden verletzen wollen. "Die haben das Hirn völlig ausgeschaltet gehabt. Anders ist es nicht erklärbar", meinte Hofstätter.

Treffer an Hals oder Kopf "nicht unsere Absicht"
Zu den Schüssen vom 15. September, als sie ihre Waffen aus einem fahrenden Auto heraus auf andere Fahrzeuglenker, eine Radfahrerin und Passanten richteten, bemerkten die Angeklagten, "Treffer am Hals oder Kopf" seien nicht "unsere Absicht gewesen". An diesem Tag hatten sie dennoch zusätzlich zu ihrem Luftdruckgewehr und einer CO2-Pistole eine zweite Gaspistole erworben.

"Wenn wir jemanden gesehen haben, haben wir halt geschossen", gab der 21-Jährige zu Protokoll. "Es war einfach der Kick, davonzukommen mit dem Auto. Ich fahr gern Auto", erklärte der um ein Jahr jüngere Mann, der die ganze Zeit hinterm Steuer saß. Mit dem Schießen hörten sie erst auf, weil eines ihrer Opfer sie wahrnahm und ihnen nachlief, als sie davonfuhren. "Da haben wir Herzrasen gehabt", berichtete der 20-Jährige. Das sei "nicht mehr lustig" gewesen.

"Beweislage nicht ausreichend"
Außerdem soll der 20-Jährige am 30. und 31. August allein auf zwei Personen geschossen haben, sein um ein Jahr älterer Freund am 2. September auf einen Mann. Von diesen Vorwürfen wurden die beiden freigesprochen. "Hier war die Beweislage nicht ausreichend", befand der Richter.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele