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Urteil nach Demo gegen Fekter zum Teil aufgehoben

16.11.2010, 12:14
Urteil nach Demo gegen Fekter zum Teil aufgehoben (Bild: APA/Herbert Pfarrhofer)
Foto: APA/Herbert Pfarrhofer
Die tumultartigen Szenen bei einer Demonstration nach einem Vortrag von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) am 14. Jänner 2010 in der Stadt Salzburg haben am Dienstag erneut ein Gericht in Salzburg beschäftigt. Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts (OLG) Linz hob das erstinstanzliche Urteil gegen den Erstangeklagten auf, der damals eine teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten kassiert hatte. Zudem wurde das Strafmaß für den Zweitangeklagten von ursprünglich sechs Monaten auf drei Monate bedingt abgeschwächt.

Das bisher unbescholtene Brüderpaar im Alter von 26 und 24 Jahren hatte während der nicht angemeldeten Demonstration vor dem Wifi- Gebäude mit rund 20 Aktivisten ihren Unmut über Fekters Asylpolitik kundgemacht. Auf der anderen Seite fanden sich mindestens ebenso viele Polizisten ein. Als plötzlich ein weiterer Bruder der Angeklagten mehrere Schweizerkracher warf, schritten einige Beamte ein.

Urteil fiel am 28. Mai am Landesgericht

Der ältere Bruder soll dann von hinten auf einen Polizisten losgegangen sein, ihm den Arm um Hals und Schulter gelegt, einen Tritt ins Knie verpasst und sich anschließend gegen die Festnahme gewehrt haben. Das sah die Richterin des Erstgerichts, Karoline Edtstadler, in ihrem Urteil vom 28. Mai am Salzburger Landesgericht als gegeben an. Der Erstangeklagte wurde wegen zweimaligen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt - am 27. Februar soll es zu einem weiteren Vorfall in Linz gekommen sein - und wegen schwerer, vorsätzlicher Körperverletzung zum Nachteil des Polizisten zu acht Monaten bedingt und einem Monat unbedingt verurteilt. Der Jüngere, der dem Kracher- Werfer zu Hilfe eilen wollte und von Polizisten von hinten niedergerissen wurde, erhielt vom Erstgericht sechs Monate bedingt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Berufungssenat: "Strafmaß ist überzogen"

"Dieses Strafmaß ist überzogen", befand nun der Berufungssenat und bezeichnete eine Strafe von drei Monaten bedingt "für der Tat angemessen". Nur eine Geldstrafe sei aus generalpräventiven Gründen nicht möglich, da die Demonstration nicht angemeldet war und "man keine Gewalt anwenden soll", erläuterte Vorsitzender Karl Bergmayr. Der Schuldspruch gegen den Erstangeklagten wegen versuchten Widerstandes blieb aufrecht, nicht aber das Faktum der schweren Körperverletzung. Hier folgte der Senat der Argumentation der Oberstaatsanwaltschaft, die sich wie Verteidigerin Ingeborg Haller für eine Aufhebung des Urteils ausgesprochen hatte.

Auch die Richter des OLG orteten einen Mangel beim Ersturteil: Es habe keine Beweiswürdigung bezüglich der subjektiven Tatseite erkennen lassen, hieß es. Dieser Tatbestand muss noch einmal am Landesgericht verhandelt werden, dabei wird auch das Strafmaß für den Erstangeklagten neu bemessen. Die Verteidigerin hatte die teilbedingte Haftstrafe als "völlig unverhältnismäßig" bezeichnet. "Ein Polizist, der in Krems mit Tunnelblick einen Jugendlichen erschießt, kommt mit acht Monaten bedingt davon, und mein Mandant muss wegen dieser Sache ins Gefängnis."

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