"Orgasmus-Garantie"

Wien: Richter wollte Anwärterin Oralsex aufdrängen

Österreich
26.11.2017 16:05

Sexskandal in Österreichs Justiz: Ein älterer Richter lud eine ihm zugeteilte Richteramtsanwärterin zu sich nach Hause ein und machte ihr ein fragwürdiges "Angebot": Er wollte der jungen Frau in Ausbildung "sexuell zu Diensten sein", gab ihr sogar eine "Orgasmus-Garantie". Der Richter wurde vom Oberlandesgericht Graz schuldig gesprochen, der Oberste Gerichtshof schmetterte seine Berufung ab - und machte den Fall somit öffentlich. Der zudringliche Ausbildungsrichter muss eine Disziplinarstrafe von 7000 Euro bezahlen - und bekommt keine Amtsanwärterinnen mehr zugeteilt.

Im Mittelpunkt des Sexskandals steht ein Ausbildungsrichter des Sprengels des Oberlandesgerichts Wien, zu dem auch Niederösterreich und das Burgenland zählen. Der Mann hatte eine ihm zugeteilte Anwärterin abends zu sich nach Hause eingeladen, wo er dann direkt zur Sache kam. Er wolle ihr für Oralsex "zu Diensten sein", so der Richter, der auch eine "Orgasmus-Garantie" abgab, berichtete die "Presse" am Sonntag über den Fall.

Richter ließ nicht locker
Obwohl die junge Frau von Anfang an ablehnte, ließ der ältere Mann nicht locker. Der Oralsex könne auch "einseitig" sein und es wäre "eine Verschwendung", wenn sie das Angebot nicht annehme, so der verbal zudringliche Richter. Damit nicht genug, fragte der Mann die Richteramtsanwärterin auch über ihre sexuellen Gewohnheiten aus und spielte ihr Videos, die Frauen beim Orgasmus zeigen sollen, vor. Als die Frau das Sex-Angebot weiterhin ablehnte, kündigte der Richter an, er werde in ihrer Beurteilung festhalten, dass sie "konsequent" sei.

Das Oberlandesgericht Graz sprach den Mann daraufhin schuldig und verhängte eine Disziplinarstrafe in der Höhe von 7000 Euro. Als Richter stehe er in der Pflicht, sich sowohl im als auch außer Dienst so zu verhalten, dass er das Vertrauen in die Rechtspflege sowie das Ansehen des Richterstandes nicht gefährdet, heißt es in der Urteilsbegründung.

Berufung vom OGH abgeschmettert
Der Richter ging gegen das Urteil beim OGH in Berufung und verteidigte sich damit, dass er der jungen Frau lediglich ein "annahmebedürftiges Angebot" gemacht habe. Zudem sei es in seiner Privatwohnung passiert, wo die Diziplinargewalt nicht gelte. Der OGH schmetterte die Verteidigung ab und bestätigte das Urteil.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Gerhard Jelinek, bedauerte den Fall gegenüber der "Presse". Der Richter bekomme keine Amtsanwärterinnen mehr zugeteilt, stellte er klar. Die Sprecherin der Auszubildenden, Verena Latzer, lobte, dass es ermöglicht werde, Missstände auf Wunsch auch anonym zu melden. Das sorge für ein gutes Vertrauensverhältnis.

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