Flüchtlingsquartiere

In 146 Gemeinden kann Ministerium durchgreifen

Steiermark
29.09.2015 17:23
Am Donnerstag beginnt eine neue Zeitrechnung bei der Unterbringung von Asylwerbern: Der Bund erhält das sogenannte Durchgriffsrecht und kann wesentlich rascher – ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinde – Quartiere errichten. Die "Steirerkrone" hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem heiklen Thema.

Was besagt das neue Flüchtlingsgesetz genau?
Wenn der Bund ein geeignetes Gebäude oder Grundstück (zum Beispiel für Container) besitzt bzw. angeboten bekommt, kann das Innenministerium dort die Unterbringung von bis zu 450 Flüchtlingen anordnen. Ein Bescheid genügt!

Hat die Gemeinde gar kein Mitspracherecht mehr?
Eigentlich nicht. Die Gemeinde muss nur vor Erlassen des Bescheids und mindestens eine Woche, bevor die ersten Asylwerber eintreffen, informiert werden.

Wann kann das Durchgriffsrecht eingesetzt werden?
Wenn ein Bundesland die vorgeschriebene Unterbringungsquote nicht erfüllt. Die Steiermark ist derzeit säumig, allerdings nur, weil die gut 900 Flüchtlinge vom Schwarzl-See nicht miteingerechnet werden - unverständlich für Landesrätin Doris Kampus.

In wie vielen steirischen Gemeinden werden derzeit Asylwerber untergebracht?
Mit Stand Dienstag waren es 130. In 157 Kommunen wiederum leben noch keine Asylwerber - das ist mehr als die Hälfte! Laut Gemeindebund-Präsident Erwin Dirnberger fehlt es meist an geeigneten Räumlichkeiten.

Können nun alle Gemeinden vom Durchgriffsrecht betroffen sein?
Nein. Als Richtwert gilt, dass 1,5 % der Bevölkerung Flüchtlinge sein sollen. Aktuell erfüllen 35 steirische Kommunen diese Quote (etwa Neuberg, Lafnitz, Arnfels). Zudem sind Gemeinden unter 2000 Einwohnern ausgenommen. Bleiben laut Landesregierung 146 Gemeinden, die theoretisch betroffen sein könnten.

Sind durch das neue Recht Konflikte zu erwarten?
Leider ja, schon jetzt funktioniert die Kommunikation mit dem Ministerium oft schlecht - etwa in Leoben, wo die alte Baumax-Filiale zur Diskussion steht.

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