Risikoabsicherung

Wie man für Berufsunfähigkeit richtig vorsorgt

Wirtschaft
17.10.2015 09:48
Das Thema Berufsunfähigkeit ist im Versicherungsleben vieler Haushalte nach wie vor kaum gegenwärtig. Dabei ist das Risiko, aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Job nicht mehr ausüben zu können, nicht zu unterschätzen.

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, wenn ein Unfall oder eine Erkrankung dazu führen, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen kann: Bandscheibenvorfälle, ein Unfall, eine Krebserkrankung, aber auch ein Burn-out-Syndrom sind Klassiker, die das aktive Berufsleben von heute auf morgen für einige Zeit unterbrechen, manchmal auch für immer beenden können.

Welche Absicherung bietet der Staat?
Von staatlicher Seite werden Invaliditätspensionen heute immer schwerer anerkannt. Auch ist die Leistung nicht sehr hoch. Auf den Seiten der PVA heißt es dazu: Eine versicherte Person hat Anspruch auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension, wenn ...

  • kein Anspruch auf berufliche Rehabilitation besteht oder diese Maßnahmen nicht zweckmäßig bzw. nicht zumutbar sind,
  • die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit voraussichtlich sechs Monate andauert,
  • die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) erfüllt ist und
  • am Stichtag noch nicht die Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllt sind.

Der Versicherte wird hinsichtlich seiner beruflichen Leistungsfähigkeit ärztlich untersucht. Ist die Arbeitsfähigkeit aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf weniger als die Hälfte einer gesunden Person mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten in jedem Beruf, auf den sie verwiesen werden kann, herabgesunken, steht die Berufsunfähigkeit fest.

Um einen Anspruch auf Invaliditätspension zu haben, müssen in den letzten 15 Jahren mindestens 90 Pflichtversicherungsmonate erworben worden sein. Es gelten unterschiedliche Regelungen für Geburtsjahrgänge vor/nach 1963. Für die jüngeren Jahrgänge wird mit Rehabilitations- und Umschulungsgeld eine Wiedereingliederung in das Berufsleben versucht.

Die zustehende Leistung muss individuell berechnet werden. Bei einem alleinstehenden Angestellten ohne Kinder im Alter von 38 Jahren mit einer erworbenen Pensionskontogutschrift von EUR 10.000,- ist infolge eines Freizeitunfalls mit einer Lücke von rund 30% seines letzten Nettobezugs zu rechnen. Diese Lücke kann je nach individueller Situation auch größer sein. Viele Versicherer bieten Online-Rechner an, mit denen Sie Ihre persönliche Lücke feststellen können.

Es kann daher sinnvoll sein, selbst privat vorzusorgen, wenn man die Einkommenseinbußen nicht riskieren will. Besonders wichtig wird die private Vorsorge immer dann, wenn eine große Lücke zwischen privater Invaliditätspension und letztem Einkommen entstehen würde. Das ist insbesondere bei Berufsanfängern, jungen Familien, Selbstständigen und Freiberuflern, bei einem Einkommen über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage und bei Hausfrauen der Fall.

Wie kann man vorsorgen?
Gängige Berufsunfähigkeitsvorsorgen richten sich nach Ihrem derzeitigen Beruf, Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Je weniger manuelle Tätigkeiten, je jünger und je gesünder Sie sind, desto billiger wird die Prämie. Sie können üblicherweise eine monatliche Rente in gewünschter Höhe absichern. Je höher der Absicherungswunsch, desto teurer die Prämie. Auch Sondergefahren, wie Hobbys mit hohem Verletzungsrisiko, verteuern die Prämie.

Vorsicht ist bei den Bedingungen geboten. Üblicherweise werden Wartezeiten und Karenzfristen vereinbart. Das bedeutet, der Vertrag muss möglicherweise eine gewisse Anzahl von Monaten bestanden haben, bevor für alle Krankheiten Versicherungsschutz besteht. Auch kann vereinbart sein, dass Sie in den ersten drei Monaten der Berufsunfähigkeit gar keine Leistung, auch keine rückwirkende, erhalten.

Ebenso sollten Sie darauf achten, ob die Leistung zeitlich begrenzt oder bis zum gesetzlichen Pensionsantritt ausbezahlt wird. Genauso kann die Versicherungsdauer die Prämie stark beeinflussen: So zahlt man deutlich mehr, wenn man den Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 65. Lebensjahr versichern möchte. Ist dies nur bis zum 60. Lebensjahr versichert oder noch kürzer, wird die Prämie billiger. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags, also bis wann Sie eine Rente im Fall des Falles erhalten wollen, beeinflusst das Prämienniveau ebenfalls: Enden die Zahlungen mit 60, wird es billiger als bei Laufzeiten bis 65.

Angeboten werden derartige Produkte meist als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzbaustein bei Lebensversicherungen. Speziell bei Letzteren ist jedoch aufzupassen: Wird im Fall des Falles eine ausreichende monatliche Rente erbracht oder handelt es sich um eine reine Prämienbefreiung für die Prämie der Lebensversicherung?

Holen Sie am besten Vergleichsangebote von mehreren Versicherern ein und achten Sie aufs Kleingedruckte. Wägen Sie ab, wie viel an Leistung Sie wirklich brauchen.

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