Trotz neuer Anklage

Salzburger Sex-Täter darf Fußfessel vorerst behalten

Österreich
24.01.2013 11:50
Jener rechtskräftig verurteilte Salzburger Sexualstraftäter, der seine Strafe mit Fußfessel absitzen darf, bleibt trotz einer neuen Anklage wegen gefährlicher Drohung gegenüber dem inzwischen 22-jährigen Opfer vorerst im elektronisch überwachten Hausarrest. Der Leiter der Justizanstalt Salzburg, Dietmar Knebel, erklärte am Donnerstag, dass noch zu prüfen sei, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt - erst dann könne der Hausarrest widerrufen werden.

Erst müsse Knebel noch mit der Staatsanwaltschaft Salzburg in Kontakt treten, um Hintergrundinformationen zu dem erhobenen Vorwurf zu erhalten. Den Strafantrag habe er noch nicht in Händen, er werde sich jetzt das Schriftstück zukommen lassen, so der Leiter der Justizanstalt.

"Sofortiger Widerruf der Fußfessel wäre ungesetzlich"
Den Widerruf der elektronischen Fußfessel jetzt sofort auszusprechen, wäre ungesetzlich, erklärte Knebel. Eine Anklage alleine reiche nicht aus, es müsse ein dringender Tatverdacht gegeben sein. Es gelte auch nach wie vor die Unschuldsvermutung, betonte der Leiter der Justizanstalt. In der Anzeige seien mehrere Vorwürfe erhoben worden, davon sei nun gefährliche Drohung übrig geblieben. Man müsse sich ansehen, wie konkret dieser Vorwurf sei, erläuterte der Leiter.

Bei dem nun angeklagten Delikt handelt es sich um einen Vorfall vom 21. März 2012. Laut der Anzeige der vergewaltigten Frau vom 12. November 2012 habe sie der 51-jährige Verurteilte in einer direkten Äußerung mit dem Umbringen bedroht (Bericht siehe Infobox).

Mädchen mehrfach vergewaltigt
Der beschuldigte Salzburger hatte in den Jahren 2005 und 2006 die damals 15- bzw. 16-jährige Frau mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht. Der Täter wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Für die unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten hat der Verwaltungsgerichtshof Ende Oktober 2012 in letzter Instanz die elektronische Fußfessel bewilligt.

Nach einem Beschluss des Landesgerichts Salzburg soll der Mann lediglich zwei Drittel des unbedingten Strafanteils im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen und dann bedingt entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte dagegen Beschwerde eingebracht.

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