"Grasser war der Schutzpatron der Steuersünder. Ich habe Informationen, wonach Grasser-kritische Institutionen hingegen jährlich geprüft wurden, das ist eine ganz neue Dimension", hatte Moser im Februar 2012 auf ihrer Facebook-Seite im Internet veröffentlicht – nachdem sie zuvor einen Vergleich mit Grasser geschlossen hatte. Ursprünglich hatte sie ihm vorgeworfen, in seiner Amtszeit seien etwa Swarovski und Glock von der Finanz bevorzugt behandelt worden.
Da sie durch die erneuten Anschuldigungen gegen das Unterlassungsgebot verstoßen habe, hatte Grassers Anwalt zwei Geldstrafen gegen Moser beantragt. Gegen die zwei Geldstrafen à 5.000 Euro hatte Moser Beschwerde eingelegt.
Landesgericht gab Grasser Recht
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen gab nun Grasser in der Causa Recht. Die Strafen seien angemessen, auch angesichts der Einkommenslage einer Nationalratsabgeordneten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung stehe dem Urteil nicht entgegen, heißt es im Urteil.
Die zu zahlende Geldstrafe komme der Republik Österreich zugute, betonte Rami. Moser müsse das Geld an den Staat zahlen, Grasser selber profitiere nicht davon.
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