"Hohes Risiko"

Tod bei Operation in Spital in NÖ: Ärztin verurteilt

Österreich
06.08.2012 15:39
Mit einer Verurteilung und fünf Freisprüchen hat am Montag ein Prozess gegen sechs Ärzte geendet, denen der Tod einer Patientin (50) bei einer Routine-Operation am Krankenhaus Mistelbach in Niederösterreich vorgeworfen worden war. Eine Operateurin wurde wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Ein Chirurg wurde im Zweifel freigesprochen. Vier Anästhesisten hätten keine Sorgfaltswidrigkeit begangen, führte Richterin Regina Manhart aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Valerie W. musste am 14. November 2010 in Mistelbach einen Eingriff wegen eines Myoms in der Gebärmutter über sich ergehen lassen. Doch statt der geplanten 20 Minuten dauerte der Eingriff zwei Stunden: Denn als sich das Myom nicht entfernen ließ, wollte der Gynäkologe den Eingriff zunächst abbrechen. Da der Primar allerdings nicht erreichbar war, wurde eine Oberärztin ins Team geholt, die die Operation schließlich fortsetzte.

Lethales Überwässerungssyndrom
Als sich der Zustand der Patientin verschlechterte, drängten die Anästhesisten zwar auf ein Ende der OP, doch es war zu spät: Es kam zu einem Überwässerungssyndrom, das zum Herzversagen bei der Patientin führte. Insgesamt wurden 36 Liter Spülflüssigkeit verbraucht – eine laut übereinstimmender Meinung von Sachverständigen weit überhöhte Menge, die noch dazu weder kontrolliert noch bilanziert wurde. 33 Liter fanden sich in Kübeln, auf dem Boden und auf dem OP-Tisch – drei Liter im Körper der Frau.

Die Anästhesisten, die den Fortgang und die Vorgänge einer OP beobachten müssen, hätten die weit über dem üblichen Maß liegende Flüssigkeitsmenge eineinhalb Stunden lang nicht beachtet, meinte Sachverständige Sylvia Fitzal. Um 13.08 Uhr hatte die Narkose am 14. November 2010 begonnen, um 14.40 Uhr fiel die Sauerstoffsättigung ab und um 15 Uhr waren die Probleme nicht mehr beherrschbar.

Oberärztin ist "hohes Risiko" eingegangen
Die Richterin verwies in ihrer Urteilsbegründung zu den Freisprüchen für die Anästhesisten darauf, dass der erste Teil des Eingriffs unauffällig verlaufen sei. Das zweite Team, das das erste - wegen der Dienstzeiten - ablöste, habe dann sofort auf die Probleme reagiert. Da war aber bereits der "point of no return" erreicht gewesen - auch Reanimationsversuche konnten die Frau nicht mehr retten. Die Oberärztin habe sich mit der Fortsetzung der Operation auf ein hohes Risiko eingelassen und keine Flüssigkeitsbilanz erstellt.

Die verurteilte Ärztin (40) nahm Bedenkzeit, Staatsanwalt Friedrich Köhl meldete hinsichtlich der operierenden Ärzte Berufung an und gab zu den Freisprüchen keine Erklärung ab.

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