Gut geschützt

Tipps rund um die Privathaftpflicht-Versicherung

Wirtschaft
18.05.2012 11:07
Wer sich schon einmal seinen Haushaltsversicherungsvertrag - sofern vorhanden - aufmerksam durchgelesen hat, wird dabei auf den Baustein "Privathaftpflichtversicherung" gestoßen sein. Den wenigsten Versicherungsnehmern ist jedoch bewusst, welche Bedeutung dieser Baustein tatsächlich hat – nämlich im wahrsten Sinne existenzielle Bedeutung.

Kfz- und Privathaftpflichtversicherung
Ein Vergleich: Jeder Österreicher, der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs ist, muss per Gesetz eine Kfz-Haftpflichtversicherung dafür haben. Der Hintergrund ist relativ einfach: Ein Unfall hat neben den menschlich-persönlichen immer auch finanzielle Folgen. Vor allem für denjenigen, der den Unfall schuldhaft verursacht hat. Denn er muss nicht nur für den Sachschaden, sondern auch für entstandene Folgen finanzieller Natur bei den Geschädigten, wie Verdienstentgang oder komplette Erwerbsunfähigkeit, geradestehen. Das kann sehr schnell existenzbedrohend werden.

Ein Beispiel: Bei einem Unfall wird ein junger Familienvater so schwer verletzt, dass er sein weiteres Leben lang keinen Beruf mehr ausüben kann und Therapien braucht. Der Unfallverursacher muss daher für den Verdienstentgang einiger Jahrzehnte sowie die Folgekosten aufkommen - dass dabei sehr schnell Beträge in Millionenhöhe zustande kommen, kann man sich leicht vorstellen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist daher aus gutem Grund eine Pflichtversicherung.

Ganz anders bei der Privathaftpflichtversicherung. Diese kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden, wird aber in den seltensten Fällen bewusst aktiv gemacht, sondern ist bei der Haushaltsversicherung einfach mit dabei, ohne dass man sich ihrer wirklich bewusst ist. Hat man keine Haushaltsversicherung, dann ist man in der Regel auch nicht privathaftpflichtversichert. Und das kann teuer werden. Denn auch im privaten Bereich können Schadenersatzforderungen in beträchtlicher Höhe entstehen.

Was deckt die Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich jene Schäden, die durch Verschulden der versicherten Personen einem Dritten gegenüber erwachsen. Weiters ist sie dafür zuständig, die Höhe eines entstandenen Schadens festzustellen bzw. unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren. Und das - vereinfacht gesagt - für alle Bereiche des privaten Lebens, die nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Ein Beispiel: Du gehst, eine SMS schreibend, schnell um eine Häuserecke und stößt dabei mit einer Pensionistin zusammen. Die Dame stürzt und bricht sich Hüfte und Schulter. Daraus kann für dich eine Schadenersatzverpflichtung entstehen.

Schwerwiegender sind meist Vorfälle beim Sport: der Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer oder einem Radfahrer. Aber auch im täglichen Leben, bei simplen Tätigkeiten wie Einkäufen: Du stößt gegen einen Tisch, auf dem sich eine Champagner-Glas-Pyramide befindet und diese geht samt und sonders zu Bruch. Oder du hast einen Blumentopf am offenen Fenster im ersten Stock abgestellt und dieser fällt auf ein spielendes Kind unter dem Fenster herab. Man sieht also: oft kleine Ursache mit großer finanzieller Folgewirkung.

Wer ist versichert?
Du solltest daher zunächst überprüfen, ob du über eine Privathaftpflichtversicherung verfügst. In dieser Versicherung sind meist Lebenspartner, die im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind, mitversichert, sowie Kinder bis zu einer in der Polizze festgelegten Altersgrenze. In der Regel fallen Kinder spätestens dann aus dem Vertrag, wenn sie wirtschaftlich selbständig sind bzw. nicht mehr im gleichen Haushalt leben. Du solltest die Polizze jedoch spätestens zur Volljährigkeit deines Kindes überprüfen, um sicherzugehen, dass der Versicherungsschutz nach wie vor gilt. Andernfalls sollte eine eigene Polizze abgeschlossen werden. Dasselbe gilt auch für im Haushalt lebende Verwandte wie die eigenen Eltern, Onkel, Tanten oder Geschwister: Diese sind grundsätzlich nicht mitversichert und sollten daher eine eigene Polizze abschließen.

Die Versicherungssummen bewegen sich meist zwischen 750.000 Euro und zwei Millionen Euro. Es ist sinnvoll, eine höhere Deckung zu wählen, da diese preislich nicht viel mehr kostet, aber im Extremfall eine geringere Wahrscheinlichkeit hat, nicht auszureichen. Übernommen werden Sachschäden (beschädigte Dinge), Personenschäden (verletzte Personen) und Vermögensschäden (z.B. Verdienstentgänge), wobei für Letztere oft eine eigene Summe definiert wird.

Erweiterte Privathaftpflichtversicherung
Ein sehr wichtiger Zusatz bei Privathaftpflichtversicherungen ist die sogenannte Erweiterung. Eine einfache Privathaftpflichtversicherung deckt entstandene Schäden gegenüber mitversicherten Personen bzw. Verwandten nicht – durch die Erweiterung sind diese ebenfalls in der Deckung umfasst. Auch sind dadurch Benützungsschäden, Beförderungsschäden (Schäden bei Transport einer Sache) und Mietsachschäden (z.B. in Hotelzimmern) eingeschlossen.

Damit die Privathaftpflichtversicherung leistet, muss ein Verschulden einer versicherten Person vorliegen: kein Verschulden – keine Ersatzpflicht. Wurde eine Sache beschädigt, so muss diese jedenfalls noch vorhanden sein, darf also nicht verschwunden sein. Du bist im Schadensfall zu einer unverzüglichen Meldung und Hilfe bei der Aufklärung verpflichtet. Weiters darfst du nie den Schaden des Dritten anerkennen – das ist Sache der Versicherung. Denn sagst du voreilig, dass du Schuld bist und alles zahlst, kann sich die Versicherung leistungsfrei halten. Auch musst du alle Schadenersatzforderungen, die du erhältst bzw. Strafverfügungen sofort an die Versicherung weitergeben. Denn auch die Abwehr unberechtigter Forderungen und somit deine Verteidigung ist Sache der Versicherung.

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