Schüsse in Garage

Lebenslange Haft für Mord an Wiener Krankenschwester

Österreich
17.11.2011 15:43
Jener 51-jährige Wiener, der am 14. November 2009 in der Tiefgarage des Hanusch-Krankenhauses die 49-jährige Krankenschwester Helga L. erschoss, ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem wurde der krebskranke, von seiner Krankheit sichtlich gezeichnete Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wie der Vorsitzende des Schwurgerichts, Roland Weber, darlegte, komme in diesem Fall infolge der "unglaublichen Brutalität" nur die Höchststrafe infrage. Der Angeklagte habe ohne erkennbares Motiv "eine völlig unbeteiligte Person binnen zwei Minuten aus dem Leben gerissen".

Darüber hinaus habe er vor der Bluttat die Wohnung seines Sohnes angezündet und sich nach den tödlichen Schüssen in die Steiermark begeben, um auch noch das Haus seiner Ex-Frau in Flammen zu stecken. "Sie haben in 24 Stunden eine Spur der Verwüstung gezogen", bemerkte Weber.

Zum Tatzeitpunkt laut Gutachter zurechnungsfähig
"Ich werde das schon alles gemacht haben. Aber das bin nicht ich! Mir ist schon klar, das ist passiert. Ich muss gestört gewesen sein. Ich bin zwar ungeduldig, aufbrausend, aber nie gewalttätig", hatte der Angeklagte beim Verhandlungsauftakt im August erklärt (siehe Infobox).

Eine psychische Erkrankung, die eine Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt begründet hätte, lag zum Tatzeitpunkt allerdings nicht vor, stellte nun der psychiatrische Sachverständige Heinz Pfolz klar. Der 51-Jährige leidet allerdings an einer schweren Krebserkrankung. Pfolz schloss in diesem Zusammenhang aber aus, dass es infolge des Tumors und der Metastasen zu gravierenden psychischen Veränderungen gekommen sein könnte.

Dafür ortete der Sachverständige eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Diese habe - was die inkriminierte Bluttat betrifft - die Handlungsabläufe zwar nicht beeinträchtigt. Doch sei die Störung derart stark ausgeprägt, dass im Falle eines Schuldspruchs zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher geboten erscheine, empfahl der Experte.

Krankenschwester mit Bauch- und Kopfschuss getötet
Der Angeklagte hatte laut Anklage am 14. November 2009 den Pkw der 49-jährigen Helga L. rauben wollen, die diesen unmittelbar vor Antritt eines dreiwöchigen Tauch-Urlaubs in der Garage des Hanusch-Krankenhauses abgestellt hatte. Die von ihren Kollegen als resolut beschriebene Krankenschwester weigerte sich jedoch, dem Unbekannten die Autoschlüssel zu übergeben. Selbst als dieser eine Pistole zückte und repetierte, gab sie nicht klein bei, sondern schrie lautstark um Hilfe.

Der Angreifer versetzte ihr daraufhin einen angesetzten Bauchschuss. Dass dies im Zuge eines Gerangels passiert war, wie der 51-Jährige in seiner Einvernahme erklärt hatte, schloss der Schusssachverständige Ingo Wieser nun eher aus. Dazu hätte die Frau seitlich auf die Glock 26 greifen müssen, erklärte der Experte.

Die Schwerverletzte Helga L. war nach dem ersten Schuss schreiend davongelaufen und hatte versucht, das Freie zu erreichen. Der 51-Jährige verfolgte sie "reflexartig", wie er nach seiner Festnahme der Polizei gegenüber angegeben hatte. Weil er seinen Worten zufolge "wollte, dass das Schreien aufhört", schoss er aus einer Entfernung von eineinhalb bis zwei Meter der Frau in den Kopf. Helga L. hatte keine Überlebenschance.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 51-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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