Mit der Großveranlagungsgrenze, die im Bankwesengesetz geregelt ist, soll das Risiko für das Kreditinstitut gestreut werden. In der in Irland ansässigen Zweckgesellschaft "Augustus Funding Limited" hatte die Hypo NÖ risikobeladene Wertpapiere geparkt und dafür von der damaligen landeseigenen Hypo Investmentbank (HIB), der jetzigen Hypo NOE Gruppe Bank AG, einen Kredit in Höhe von 800 Millionen Euro erhalten. Die Finanzmarktaufsicht sah darin eine Überschreitung der gesetzlichen Großveranlagungsgrenzen.
Streitpunkt: Augustus Teil von Hypo NÖ?
Die Ankündigung, den Bescheid zu beeinspruchen, will das Institut nun auch umsetzen. "Der Bescheid wurde trotz zahlreicher Experten-Gutachten, die der Bank bestätigen, rechtskonform gehandelt zu haben, an die Bank übermittelt", so das Institut. Es beabsichtigt, den Bescheid in weiterer Instanz vor dem Höchstgericht anzufechten. Der angeführte rückgestellte Betrag habe im Jahreseinzelabschluss 2010 aus dem entsprechenden Jahresüberschuss abgedeckt werden können.
Die Finanzierung von "Augustus" habe unter dem damals verantwortlichen Vorstand stattgefunden und sei von namhaften Wirtschaftsprüfern und Anwälten begleitet worden, so die Bank. Diese hätten allesamt bestätigt, dass Augustus Teil der Kreditinstitutsgruppe sei und die Großveranlagungsgrenze nicht zur Anwendung komme.
Nationalbank (OeNB) und FMA argumentierten dagegen, Augustus sei nicht Teil der Kreditinstitutsgruppe gewesen und somit sei die Großveranlagungsgrenze überschritten worden.
Nie Bedenken von OeNB bis 2009
Für die Bank sei diese Entscheidung überraschend gekommen, zumal den Behörden die Transaktion seit 2008 bekannt gewesen sei und bis zur OeNB-Prüfung im Jahr 2009 der Bank gegenüber nie etwaige diesbezügliche Bedenken geäußert worden seien, so die Hypo NÖ. Sämtliche vom neuen Vorstand beauftragten Berater seien zudem auch retrospektiv zum Schluss gekommen, dass kein Fehlverhalten der Bank vorliege. Dessen ungeachtet sei Augustus bereits vollständig zurückgefahren worden.
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